Der Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises hat gemäß § 5 des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes bestimmt, dass Verkaufsstellen in der Kernstadt von Braunfels an 36 bestimmten Sonn- und Feiertagen im Jahr 2026 für die Abgabe bestimmter Waren geöffnet sein dürfen.

Die Festsetzung ist

  • auf bestimmte Straßen, Wege und Plätze in der Kernstadt Braunfels
  • zum Vertrieb eines bereits gesetzlich beschränkten Sortimentes und
  • auf bestimmte Öffnungszeiten

beschränkt.

Wetzlar, den 11. März 2026

Der Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises

im Auftrag

Anna Neeb
Amtsrätin

Der vollständige Wortlaut der Festsetzungsentscheidung kann hier eingesehen werden: