22.03.2022 | 12:41

Aufstallungspflicht für Geflügel im Lahn-Dill-Kreis aufgehoben

Lahn-Dill-Kreis lockert Vorsichtsmaßnahmen zum Schutz gegen Geflügelpest

Symbolbild Hühner/Geflügel. Foto: Lahn-Dill-Kreis

Symbolbild Hühner/Geflügel. Foto: Lahn-Dill-Kreis

Da sich die Gefährdungssituation rund um die Geflügelpest im Lahn-Dill-Kreis und den angrenzenden Landkreisen entspannt hat, hebt die Kreisverwaltung die Aufstallungspflicht für Geflügel mit sofortiger Wirkung auf. Diese galt seit dem 24. Januar 2022 für ausgewiesene Gebiete entlang Lahn und Dill sowie am Aartalsee und am Dutenhofener See.

Bei der Aufstallungspflicht handelte es sich um eine reine Vorsichtsmaßnahme. Halterinnen und Halter sämtlicher Geflügelsorten waren verpflichtet, ihre Tiere so zu schützen. Zuletzt kam es zu keinen Funden betroffener Tiere mehr, weshalb das Kreis-Veterinäramt die Lockerung veranlasst.