Natur & Landschaft
Um den notwendigen Schutz zu gewährleisten, wurden für den Naturschutz weitgehende Regelungen getroffen. Dies gilt insbesondere für die Umsetzung der EU-Richtlinien, im Hinblick auf besonders oder gar streng geschützte Tier- und Pflanzenarten. In diesem Zusammenhang ergeben sich wichtige Fragen:
- Was habe ich bei der Errichtung landwirtschaftlicher Gebäude im Außenbereich zu beachten?
- Kann ich auf meinem Grundstück Brennholz lagern und wie viel?
- Was hat es mit dem Ökokonto auf sich?
- Welche Regelungen gibt es in Bezug auf besonders geschützte Tier- und Pflanzenarten?
Förderrichtlinie zum Erhalt von Streuobstbeständen: Artenvielfalt bewahren
Sie sind das Herz der einzigartigen Kulturlandschaft im Lahn-Dill-Kreis und Heimat von bis zu 5.000, zum Teil sehr seltenen Tier- und Pflanzenarten. Sie sind Lieferanten von leckerem, regionalem Obst, und sie sind ein wichtiger Ort zur Naherholung: Streuobstbestände. Doch viele dieser wertvollen und bundesweit unter Schutz stehenden Biotope sind bedroht. Die Bestände sind in den letzten 100 Jahren stark zurückgegangen, und zahlreiche der verbliebenen Streuobstbestände sind pflegebedürftig.
Der Lahn-Dill-Kreis kümmert sich nun und fördert die Pflege von etablierten Streuobstbeständen aus Mitteln der Ersatzgelder. Der Kreisausschuss hat dafür im August 2025 eine neue Richtlinie verabschiedet. Sie ermöglicht es Eigentümerinnen und Eigentümern, Pächterinnen und Pächtern sowie Kommunen und Naturschutzvereinen, finanzielle Unterstützung für verschiedene Maßnahmen unkompliziert zu beantragen. Gefördert werden unter anderem Nachpflanzungen, Pflegemaßnahmen und Schutzvorrichtungen.
Anträge können mit dem entsprechenden Vordruck beim Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises gestellt werden. Die Antragsunterlagen können hier heruntergeladen werden.
Wichtig ist, dass die Maßnahmen erst nach einem positiven Förderbescheid begonnen werden dürfen.
Für Streuobstbestände auf Wetzlarer Gebiet (Wetzlar und Stadtteile) ist das Amt für Umwelt und Naturschutz in Wetzlar zuständig. Die Stadt Wetzlar fördert das Anpflanzen von hochstämmigen, regionalen Streuobstbäumen nach einer eigenen Förderrichtlinie (nähere Informationen auf der Webseite der Stadt Wetzlar). Bei Fragen melden Sie sich bitte beim Amt für Umwelt und Naturschutz der Stadt Wetzlar: umwelt-naturschutz@wetzlar.de
Hinweise & Erläuterungen
Hinweise und Erläuterungen zu den wichtigsten Themen finden Sie hier. Diese Informationen ersetzen natürlich nicht in jedem Fall die persönliche Nachfrage. Gerade bei Fragen des Artenschutzes oder beabsichtigten Baum- oder Heckenbeseitigungen sollten Sie auf jeden Fall mit der Unteren Naturschutzbehörde Kontakt aufnehmen.
Eingriffe & Ausgleich
Landschaft & Artenschutz
Formulare und Anträge
Der Antrag auf Entnahme und Verarbeitung wildlebender Pflanzen kann hier direkt online gestellt werden.
Kontakt
Umwelt, Natur und Wasser
Karl-Kellner-Ring 51
35576 Wetzlar

