Hier finden Sie alle für den Lahn-Dill-Kreis relevanten Mitteilungen, die wir als kommunale Behörde von Amts wegen (auf der Grundlage von Gesetzen und Verordnungen) veröffentlichen müssen (= öffentliche Bekanntmachungen). Amtliche Bekanntmachungen sind typische Publikationen der öffentlichen Verwaltung. Die aktuellen Versionen finden Sie nachfolgend in chronologischer Reihenfolge.
Der Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises hat gemäß § 5 des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes bestimmt, dass Verkaufsstellen in der Kernstadt Wetzlar an 40 bestimmten Sonn- und Feiertagen im Jahr 2023 für die Abgabe bestimmter Waren geöffnet sein dürfen.
Die Festsetzung ist
· auf bestimmte Straßen, Wege und Plätze in der Kernstadt Wetzlar
· zum Vertrieb eines bereits gesetzlich beschränkten Sortimentes und
· auf bestimmte Öffnungszeiten
beschränkt.
Hier kann der vollständige Wortlaut der Festsetzungsentscheidung eingesehen werden.
Wetzlar, den 27. Januar 2023 Der Kreisausschuss des
Lahn-Dill-Kreises
Im Auftrag
Strack-Schmalor
Verwaltungsdirektor
Der Kreistag des Lahn-Dill-Kreises hat in seiner Sitzung vom 19. Dezember 2022 die Satzung des Inklusionsbeirates des Lahn-Dill-Kreises beschlossen.
>>Der vollständige Wortlaut dieser Satzung kann hier eingesehen werden.
Hinweis: Jede Person hat das Recht, die im Internet bekannt gemachte Satzung des Lahn-Dill-Kreises während der öffentlichen Sprechzeiten der Verwaltung in Papierform einzusehen und sich gegen Kostenerstattung entsprechende Ausdrucke fertigen zu lassen.
Wetzlar, 31. Januar 2023 Der Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises
Wolfgang Schuster
Landrat
Der Landrat des Lahn-Dill-Kreises weist auf eine Allgemeinverfügung über die Einrichtung einer Sperrzone zum Schutz vor der aviären Influenza (Geflügelpest) hin. Sie tritt am 27. Januar 2023 in Kraft.
Die Hinweisbekanntmachung kann hier eingesehen werden.
Herborn, den 27.01.2023
Im Auftrag
gez. Dr. Bosco
Leitender Veterinärdirektor
Die tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung zum Schutz vor der aviären Influenza mit Einrichtung einer Überwachungszone in den Gemeinden Dietzhölztal und Eschenburg vom 08.12.2022 wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
Gemäß §§ 33 und 34 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der Fassung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 197), zuletzt geändert durch Artikel 8a des Gesetzes vom 8. Dezember 2021 (GVBl. S. 871), gebe ich bekannt:
Das Mitglied des Kreistages des Lahn-Dill-Kreises, Frau Kristin Hofmann, Braunfels, gewählt über den Wahlvorschlag der Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD), hat schriftlich auf ihr Mandat verzichtet und ist damit aus dem Kreistag ausgeschieden. Als nächste noch nicht berücksichtigte Bewerberin aus dem Kreiswahlvorschlag der SPD rückt Frau Andrea Grimmer, Wetzlar, in den Kreistag des Lahn-Dill-Kreises nach.
Der vollständige Wortlaut der Bekanntmachung kann hier eingesehen werden:
Der Verwaltungsrat des Kommunalen Jobcenters Lahn-Dill hat in seiner Sitzung am 29.11.2022 den Jahresabschluss 2019 des Kommunalen Jobcenters Lahn-Dill gemäß § 114 Abs. 1 HGO beschlossen. Außerdem wurde die Entlastung des Vorstandes gemäß § 114 Abs. 1 HGO für das Haushaltsjahr 2019 erteilt. Der Jahresabschluss liegt nunmehr in den kommenden Tagen öffentlich aus. Der vollständige Wortlaut der Auslegungsbekanntmachung kann hier eingesehen werden:
Der Verwaltungsrat des Kommunalen Jobcenters Lahn-Dill hat in seiner Sitzung am 29. November 2022 den Beschluss über die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 getroffen. Der vollständige Wortlaut der Haushaltssatzung 2023 sowie die Auslegungstermine können hier eingesehen werden:
Der Kreisausschuss teilt mit, dass der Beteiligungsbericht des Lahn-Dill-Kreises für das Geschäftsjahr 2021 vorliegt. Der Beteiligungsbericht ermöglicht einen weitreichenden Überblick über die Unternehmensbeteiligungen des Lahn-Dill-Kreises. Der Beteiligungsbericht 2021 kann hier eingesehen werden:
Wetzlar, den 21. Dezember 2022 Der Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises
gez. Wolfgang Schuster
Landrat
Im Jahr 2023 hält die untere Fischereibehörde beim Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises an folgenden Terminen eine Fischerprüfung ab:
· Dienstag, den 25. April 2023,
· Dienstag, den 5. September 2023 und
· Dienstag, den 12. September 2023.
Teilnehmer können sich bis vier Wochen vor dem jeweiligen Prüfungstermin bei
dem Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises, Untere Fischereibehörde, Postfach 1940, Karl-Kellner-Ring 51, 35573 Wetzlar, anmelden.
Bei der Anmeldung ist die Teilnahmebescheinigung eines Ausbildungslehrganges und die Bescheinigung über die gezahlte Prüfungsgebühr vorzulegen. Vor der Anmeldung hat der/die Antragsteller/in (ab dem 14. Lebensjahr) bei seiner/ihrer Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung ein Führungszeugnis (Belegart O) zur Vorlage bei der unteren Fischereibehörde zu beantragen. Minderjährige müssen außerdem eine Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters beifügen.
Personen, die ihre Antragsunterlagen nicht fristgerecht vollständig vorlegen, werden zur Prüfung nicht zugelassen.
Der Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises
- Abteilung Aufsichts- und Kreisordnungsbehörden, Verkehr -
Wetzlar, den 21. Dezember 2022 Im Auftrag
gez. Volkmar Peter
Amtsrat
>> Die Bekanntmachung kann hier im Original eingesehen werden.
Der Landrat des Lahn-Dill-Kreises weist auf eine Allgemeinverfügung über die Einrichtung einer Überwachungszone zum Schutz vor der aviären Influenza (Geflügelpest) hin. Sie tritt am Tag nach der Veröffentlichung um 0:00 Uhr in Kraft.
Die Hinweisbekanntmachung kann hier eingesehen werden.
Herborn, den 08.12.2022 Im Auftrag
gez. Dr. Bosco
Leitender Veterinärdirektor
Der Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises hat am 12. Oktober 2022 gemäß der Ermächtigung aus § 5 Abs. 2 der Satzung des Lahn-Dill-Kreises über die Förderung in Kindertagespflege und die Erhebung von Kostenbeiträgen vom 9. Dezember 2020 die im Anhang 2 der Satzung aufgeführten monatlichen Kostenbeiträge zum 1. Januar 2023 neu festgesetzt. Der Anhang kann hier eingesehen werden. Hinweis: Jede Person hat das Recht, die im Internet bekannt gemachte Satzung nebst Anhang des Lahn-Dill-Kreises während der öffentlichen Sprechzeiten der Verwaltung in Papierform einzusehen und sich gegen Kostenerstattung entsprechende Ausdrucke fertigen zu lassen.
Wetzlar, 10.11.2022 Der Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises
Wolfgang Schuster
Landrat
Gemäß §§ 33 und 34 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der Fassung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 197), zuletzt geändert durch Artikel 8a des Gesetzes vom 8. Dezember 2021 (GVBl. S. 871), gebe ich bekannt:
Das Mitglied des Kreistages des Lahn-Dill-Kreises, Herr Hans-Horst Knies (Schöffengrund), gewählt über den Wahlvorschlag der DIE LINKE (DIE LINKE), ist leider verstorben und damit aus dem Kreistag ausgeschieden. Die darauffolgenden Bewerber Célestine Schönau (Haiger), Diethelm Nickel (Siegbach), Cetin Ak (Aßlar), Ann Marie Geller (Hüttenberg), Jessica Wille (Wetzlar) und Melanie Naß (Mittenaar) haben noch vor Feststellung ihres Nachrückens auf ihr Mandat verzichtet. Der darauffolgende Nachrücker Maximilian Donsbach (Mattighofen) hat durch Umzug außerhalb des Lahn-Dill-Kreises das passive Wahlrecht für den Kreistag verloren. Als nächster noch nicht berücksichtigter Bewerber aus dem Kreiswahlvorschlag der DIE LINKE rückt Herr Kevin Sitte (Wetzlar), in den Kreistag des Lahn-Dill-Kreises nach.
Gegen die Feststellungen des Kreiswahlleiters kann jeder Wahlberechtigte binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn mindestens 100 Wahlberechtigte unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Kreiswahlleiter, Karl-Kellner-Ring 51, 35576 Wetzlar, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden. Es ist anzugeben, gegen welche der o.g. Feststellungen der Einspruch gerichtet ist.
Wetzlar 12. Oktober 2022 Der Kreiswahlleiter
gez.
Strack-Schmalor
Verwaltungsdirektor
>> Die originale Bekanntmachung kann hier eingesehen werden.
Der Kreistag des Lahn-Dill-Kreises hat in seiner Sitzung vom 19. September 2022 die Änderung Gebührensatzung für die Erhebung von Gebühren für die Unterbringung von Flüchtlingen und anderen ausländischen Personen sowie weiteren Nutzern in Unterkünften des Lahn-Dill-Kreises beschlossen. Der vollständige Wortlaut dieser Satzung kann hier eingesehen werden:
Hinweis: Jede Person hat das Recht, die im Internet bekannt gemachte Satzung des Lahn-Dill-Kreises während der öffentlichen Sprechzeiten der Verwaltung in Papierform einzusehen und sich gegen Kostenerstattung entsprechende Ausdrucke fertigen zu lassen.
Wetzlar, 5. Oktober 2022 Der Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises
Wolfgang Schuster
Landrat
Gemäß §§ 33 und 34 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der Fassung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 197), zuletzt geändert durch Artikel 8a des Gesetzes vom 8. Dezember 2021 (GVBl. S. 871), gebe ich bekannt:
Das Mitglied des Kreistages des Lahn-Dill-Kreises, Frau Andrea Biermann, Sinn, gewählt über den Wahlvorschlag der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE), hat schriftlich auf ihr Mandat verzichtet und ist damit aus dem Kreistag ausgeschieden. Als nächster noch nicht berücksichtigter Bewerber aus dem Kreiswahlvorschlag der GRÜNE rückt Frau Maria Schelberg, Braunfels, in den Kreistag des Lahn-Dill-Kreises nach.
Der vollständige Wortlaut der Bekanntmachung kann hier eingesehen werden:
Wetzlar, 19. September 2022 Der Kreiswahlleiter Strack-Schmalor,
Verwaltungsdirektor
Herstellung eines Feuchtbiotops und einer Hochflutmulde im Onsbachtal in der Gemeinde Ehringshausen, Gemarkung Katzenfurt. Die behördliche Vorprüfung nach § 7 Abs. 1 UVPG hat ergeben, dass durch das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen im Sinne des UVPG zu erwarten sind. Der vollständige Wortlaut der Bekanntmachung kann hier eingesehen werden:
Wetzlar, den 17. August 2022 Der Kreisausschuss der Lahn-Dill-Kreises
Der Kreistag des Lahn-Dill-Kreises hat in seiner Sitzung vom 18. Juli 2022 die Satzung zur Regelung des Zugangs zu amtlichen Informationen (Informationsfreiheitssatzung) beschlossen. Der vollständige Wortlaut dieser Satzung kann hier
und unter Lahn-Dill-Kreis: Kreisrecht eingesehen werden. Hinweis: Jede Person hat das Recht, die im Internet bekannt gemachte Satzung des Lahn-Dill-Kreises während der öffentlichen Sprechzeiten der Verwaltung in Papierform einzusehen und sich gegen Kostenerstattung entsprechende Ausdrucke fertigen zu lassen.
Wetzlar, den 28. Juli 2022 Der Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreis
Wolfgang Schuster
Landrat
Der Kreistag des Lahn-Dill-Kreises hat in seiner Sitzung vom 18. Juli 2022 die Änderung der Satzung über die Entschädigung ehrenamtlich Tätiger beschlossen. Der vollständige Wortlaut dieser Satzung kann hier
und unter Lahn-Dill-Kreis: Kreisrecht eingesehen werden.
Hinweis: Jede Person hat das Recht, die im Internet bekannt gemachte Satzung des Lahn-Dill-Kreises während der öffentlichen Sprechzeiten der Verwaltung in Papierform einzusehen und sich gegen Kostenerstattung entsprechende Ausdrucke fertigen zu lassen.
Wetzlar, den 28. Juli 2022 Der Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreis
Wolfgang Schuster
Landrat
Der Kreistag des Lahn-Dill-Kreises hat in seiner Sitzung vom 6. Dezember 2021 die Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 beschlossen.
Der vollständige Wortlaut der Haushaltssatzung und der aufsichtsbehördlichen Genehmigung der Haushaltssatzung 2022/2023 sowie die Auslegungstermine können hier eingesehen werden.
Hinweis:
Jede Person hat das Recht, die im Internet bekannt gemachte Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 des Lahn-Dill-Kreises und die aufsichtsbehördliche Genehmigung während der öffentlichen Sprechzeiten der Verwaltung in Papierform einzusehen und sich gegen Kostenerstattung entsprechende Ausdrucke fertigen zu lassen.
Wetzlar, 27. Juni 2022 Der Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises
Wolfgang Schuster
Landrat
Der Landrat des Lahn-Dill-Kreises weist darauf hin, dass
Die Bekanntmachungen können hier eingesehen werden:
Herborn, den 23.06.2022 Im Auftrag
gez. Dr. Bosco
Leitender Veterinärdirektor
Der Kreistag des Lahn-Dill-Kreises hat in seiner Sitzung vom 23. Mai 2022 den Jahresabschluss des Lahn-Dill-Kreises zum 31.12.2018 beschlossen und dem Kreisausschuss Entlastung erteilt. Der Jahresabschluss sowie die Auslegungstermine können hier eingesehen werden:
Hinweis: Jede Person hat das Recht, den im Internet bekannt gemachten Jahresabschluss 2018 des Lahn-Dill-Kreises während der öffentlichen Sprechzeiten der Verwaltung in Papierform einzusehen und sich gegen Kostenerstattung entsprechende Ausdrucke fertigen zu lassen.
Im Jahr 2022 hält die untere Fischereibehörde beim Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises an folgenden Terminen eine Fischerprüfung ab:
Montag, den 5. September 2022 und Montag, den 26. September 2022.
Teilnehmer können sich bis vier Wochen vor dem jeweiligen Prüfungstermin bei dem Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises, Untere Fischereibehörde, Postfach 1940, Karl-Kellner-Ring 51, 35573 Wetzlar, anmelden.
Bei der Anmeldung ist die Teilnahmebescheinigung eines Ausbildungslehrganges und die Bescheinigung über die gezahlte Prüfungsgebühr vorzulegen. Vor der Anmeldung hat der/die Antragsteller/in (ab dem 14. Lebensjahr) bei seiner/ihrer Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung ein Führungszeugnis (Belegart O) zur Vorlage bei der unteren Fischereibehörde zu beantragen. Minderjährige müssen außerdem eine Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters beifügen.
Personen, die ihre Antragsunterlagen nicht fristgerecht vollständig vorlegen, werden zur Prüfung nicht zugelassen.
Wetzlar, den 12. Mai 2022
Der Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises
- Abteilung Aufsichts- und Kreisordnungsbehörden, Verkehr -
Im Auftrag
gez.
Strack-Schmalor
Verwaltungsdirektor
>> Die originale Bekanntmachung finden Sie hier. <<
Der Landrat des Lahn-Dill-Kreises weist darauf hin, dass die Allgemeinverfügung zum Schutz vor der aviären Influenza (Aufstallungspflicht in Risikogebieten) vom 24.01.2022 mit sofortiger Wirkung aufgehoben wird.
>> Die Bekanntmachung kann hier eingesehen werden. <<
Herborn, den 21.03.2022 Im Auftrag
gez. Dr. Bosco
Leitender Veterinärdirektor
Der Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises hat gemäß § 5 des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes bestimmt, dass Verkaufsstellen in der Kernstadt von Braunfels an 40 bestimmten Sonn- und Feiertagen im Jahr 2022 für die Abgabe bestimmter Waren geöffnet sein dürfen.
Die Festsetzung ist
beschränkt. Corona-Bestimmungen, nach denen Verkaufsstellen geschlossen sein müssen, gehen dieser Freigabe-Entscheidung vor.
>> Der vollständige Wortlaut der Festsetzungsentscheidung kann hier eingesehen werden.
Wetzlar, 21.03.2021 Der Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises
Im Auftrag
i. V. Jochem
Verwaltungsoberrat
Die öffentliche Bekanntmachung des Kreiswahlleiters „Feststellung über das Ausscheiden und Nachrücken von Mitgliedern des Kreistages des Lahn-Dill-Kreises (Wahlperiode 2021-2026)“ erfolgt durch die Bereitstellung auf der Internetseite des Lahn-Dill-Kreises. Der vollständige Wortlaut der Bekanntmachung kann hier eingesehen werden:
Hinweis: Jede Person hat das Recht, die im Internet bekannt gemachte Feststellung während der öffentlichen Sprechzeiten der Verwaltung in Papierform einzusehen und sich gegen Kostenerstattung entsprechende Ausdrucke fertigen zu lassen. Unter Berücksichtigung der Schutzregelungen im Rahmen der Bekämpfung der Corona-Pandemie wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten.
Der Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises als zuständige Aufsichtsbehörde über die Abwasserverbände im Sinne von § 7 Abs.1 Nr.1 des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Wasserverbandsgesetz macht die Genehmigung der neugefassten Verbandssatzung des Abwasserverbands Ulm-tal-Lahn öffentlich bekannt.
Der vollständige Wortlaut der Bekanntmachung und die Genehmigung der Verbandssatzung können hie eingesehen werden.
Hinweis: Jede Person hat das Recht, die im Internet bekannt gemachte Feststellung während der öffentlichen Sprechzeiten der Verwaltung in Papierform einzusehen und sich gegen Kostenerstattung entsprechende Ausdrucke fertigen zu lassen. Auch bei dem Verband selbst kann die Satzung nach vorheriger Terminabsprache eingesehen werden.
Der Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises als zuständige Aufsichtsbehörde über die Abwasser-verbände im Sinne von § 7 Abs.1 Nr.1 des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Wasserver-bandsgesetz macht die Genehmigung der neugefassten Verbandssatzung
a) des Abwasserverbandes Obere Dietzhölze
b) der Abwasserverbandes Wetzbachtal und
c) der Abwasserverbandes Bonbaden
öffentlich bekannt.
Der vollständige Wortlaut der Bekanntmachung sowie die Verbandssatzungen können hier eingesehen werden:
Hinweis: Jede Person hat das Recht, die im Internet bekannt gemachte Feststellung während der öffentlichen Sprechzeiten der Verwaltung in Papierform einzusehen und sich gegen Kostenerstattung entsprechende Ausdrucke fertigen zu lassen. Auch bei den genannten Verbänden selbst können die Satzungen nach vorheriger Terminabsprache eingese-hen werden.
Wetzlar, 28. Januar 2022 Der Kreisausschuss
Kommunal- und Finanzaufsicht – Verbandsaufsicht
Im Auftrag
Ulrich Jochem
Verwaltungsoberrat
Der Landrat des Lahn-Dill-Kreises weist darauf hin, dass eine Allgemeinverfügung zum Schutz vor der aviären Influenza (Untersagung von Geflügelsausstellungen und Einschränkungen der Abgabe von Geflügel im Reisegewerbe) am Tag nach der Veröffentlichung (24.01.2022) um 0:00 Uhr in Kraft tritt. Die Allgemeinverfügung kann hier eingesehen werden:
Der Verwaltungsrat des Kommunalen Jobcenters Lahn-Dill hat in seiner Sitzung am 23. November 2021 den Beschluss über die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 getroffen. Der vollständige Wortlaut der Haushaltssatzung 2022 sowie die Auslegungstermine können hier eingesehen werden.
Der Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises hat eine Allgemeinverfügung gem. §§ 16, 17, 28 und 28a Infektionsschutzgesetz (IfSG) erlassen. Die Verfügung hat folgenden Wortlaut:
21. Allgemeinverfügung
Aufgrund von §§ 16, 28 Abs.1, 28a Infektionsschutzgesetz (IfSG) vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), in der aktuellen Fassung, in Verbindung mit § 5 Abs. 1 des Hessischen Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst vom 28. September 2007 (GVBl. I S. 659), zuletzt geändert durch Gesetz vom 6. Mai 2020 (GVBl. S. 310) sowie § 35 S. 2 Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz (HVwVfG) in der Fassung vom 15. Januar 2010 (GVBl. I S. 18), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. September 2018 (GVBl. S. 570), sowie § 27 der Verordnung zum Schutz der Bevölkerung vor Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV 2 (Coronavirus-Schutzverordnung – CoSchuV) des Landes Hessen vom 22. Juni 2021 (GVBl. S. 282), in der aktuellen Fassung, ergeht zum Schutz der Bevölkerung des Lahn-Dill-Kreises vor dem ansteckenden Erreger SARS-CoV-2 folgende:
Allgemeinverfügung des Lahn-Dill-Kreises zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung des Corona-Virus im Lahn-Dill-Kreis:
I. Anlage 2 der Ziffer III. (Maskenpflicht der Einkaufszentren und Fußgängerzonen) der 20. Allgemeinverfügung wird hiermit wie folgt ergänzt:
Haiger | · Hauptstraße (zwischen Westerwaldstraße und der Bahnhofstraße) · Marktplatz · Parkplatz des Haiger-Centers (Bahnhofstraße 10) |
II. Alle übrigen Anordnungen der 20. Allgemeinverfügung bleiben unberührt und gelten weiterhin bis zum vorgesehenen Ablauf, sofern keine vorzeitige Änderung oder Verlängerung erfolgt.
III. Diese 21. Allgemeinverfügung tritt am 20. Januar 2022, 0.00 Uhr, in Kraft.
Der vollständige Wortlaut der Bekanntmachung mit der Liste der Straßen und Plätze mit Alkoholverbot und Maskenpflicht sowie der Volltext der 21. Allgemeinverfügung mit Begründung können hier eingesehen werden.
Der Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises hat eine Allgemeinverfügung gem. §§ 16, 17, 28 und 28a Infektionsschutzgesetz (IfSG) erlassen. Die Verfügung hat folgenden Wortlaut:
20. Allgemeinverfügung
Aufgrund von §§ 16, 28 Abs.1, 28a Infektionsschutzgesetz (IfSG) vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), in der aktuellen Fassung, in Verbindung mit § 5 Abs. 1 des Hessischen Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst vom 28. September 2007 (GVBl. I S. 659), zuletzt geändert durch Gesetz vom 6. Mai 2020 (GVBl. S. 310) sowie § 35 S. 2 Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz (HVwVfG) in der Fassung vom 15. Januar 2010 (GVBl. I S. 18), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. September 2018 (GVBl. S. 570), sowie § 27 der Verordnung zum Schutz der Bevölkerung vor Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV 2 (Coronavirus-Schutzverordnung – CoSchuV) des Landes Hessen vom 22. Juni 2021 (GVBl. S. 282), in der aktuellen Fassung, ergeht zum Schutz der Bevölkerung des Lahn-Dill-Kreises vor dem ansteckenden Erreger SARS-CoV-2 folgende:
Allgemeinverfügung des Lahn-Dill-Kreises zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung des Corona-Virus im Lahn-Dill-Kreis:
I. Die 19. Allgemeinverfügung des Lahn-Dill-Kreises zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung des Corona-Virus wird hiermit aufgehoben. Sie wird wie folgt neu gefasst:
II. Die publikumsträchtigen, öffentlichen Orte, an denen gem. § 27 Abs. 1 Nr. 1 CoSchuV der Konsum von Alkohol untersagt ist, werden entsprechend Anlage 1 festgesetzt.
III. Die Einkaufszentren und Fußgängerzonen in denen gem. § 27 Abs. 1 Nr. 2 CoSchuV eine medizinische Maske zu tragen ist, werden entsprechend Anlage 2 festgesetzt. Im Bereich der übrigen, nicht genannten Fußgängerzonen besteht keine Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske.
IV. Widerrufsvorbehalt: Diese Genehmigung kann jederzeit bei Änderung der Rechtslage oder bei Verschärfung des Infektionsgeschehens widerrufen werden bzw. mit weiteren Nebenbestimmungen versehen werden.
V. Diese Allgemeinverfügung tritt gem. § 27 CoSchuV am Tag nach der Veröffentlichung gem. § 27 Abs. 3 CoSchuV um 0:00 Uhr in Kraft. Sie gilt, vorerst bis 10.02.2022 um 24:00 Uhr bzw. bis zur Mitteilung durch das Land Hessen gem. § 27 Abs. 3 CoSchuV, dass der Schwellenwert von 350 (Sieben-Tage-Inzidenz) fünf Tage in Folge unterschritten wird. Eine Verlängerung bleibt vorbehalten.
Der vollständige Wortlaut der Bekanntmachung mit der Liste der Straßen und Plätze mit Alkoholverbot und Maskenpflicht sowie der Volltext der 20. Allgemeinverfügung mit Begründung können hier eingesehen werden.
Der Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises hat gemäß § 5 des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes bestimmt, dass Verkaufsstellen in der Kernstadt Wetzlar an 40 bestimmten Sonn- und Feiertagen im Jahr 2022 für die Abgabe bestimmter Waren geöffnet sein dürfen.
Die Festsetzung ist
beschränkt.
Soweit der Betrieb von Verkaufsstellen aufgrund von Corona-Bestimmungen eingeschränkt oder untersagt wird, gehen diese Bestimmungen dieser ladenöffnungsrechtlichen Entscheidung vor.
Der vollständige Wortlaut der Festsetzungsentscheidung kann hier eingesehen werden:
Amtliche Bekanntmachung: Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen
Zur Neuaufstellung des Regionalplans Mittelhessen findet im Zeitraum vom 10. Januar 2022 bis zum 11. März 2022 die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen gemäß § 6 Abs. 3 des Hessischen Landesplanungsgesetzes (HLPG) in Verbindung mit § 9 Absatz 2 des Raumordnungsgesetz (ROG) statt.
Die maßgeblichen Dokumente liegen bei der Kreisverwaltung Lahn-Dill zu den üblichen Servicezeiten montags bis freitags 07:30-12:30 Uhr sowie donnerstags 13:30-18:00 Uhr, Gebäude D, Raum D 3.024, Karl-Kellner-Ring 51, 35576 Wetzlar zur Einsichtnahme aus. Der vollständige Wortlaut der Bekanntmachung kann hier eingesehen werden.
Amtliche Bekanntmachung nach § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG): Renaturierung- und Retentionsmaßnahme am Hirtenbornbach in Herborn, Stadtteil Herbornseelbach durch die Stadt Herborn
Die behördliche Vorprüfung nach § 7 Abs. 1 UVPG hat ergeben, dass durch das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen im Sinne des UVPG zu erwarten sind.
>> Der vollständige Wortlaut der Bekanntmachung kann hier eingesehen werden.
Wetzlar, 06.12.2021 Der Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises
Der Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises als zuständige Aufsichtsbehörde über die Abwasserverbände im Sinne von § 7 Abs.1 Nr.1 des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Wasserverbandsgesetz (HWVG) macht die Genehmigung der neugefassten Verbandssatzung
gemäß § 5 Abs.1 HWVG öffentlich bekannt.
Der vollständige Wortlaut der Bekanntmachungen kann hier eingesehen werden:
>> Hinweisbekanntmachung zu den Neugefassten Verbandssatzungen der Abwasserverbände Oberes Aartal, Rehbachtal, Herbornseelbach im originalen Wortlaut
>> Genehmigung der Satzung des Abwasserverbandes Oberes Aartal
>> Genehmigung Satzung des Abwasserverbandes Rehbachtal
>> Genehmigung Satzung des Abwasserverbandes Herbornseelbach
Hinweis: Jede Person hat das Recht, die im Internet bekannt gemachte Feststellung während der öffentlichen Sprechzeiten der Verwaltung in Papierform einzusehen und sich gegen Kostenerstattung entsprechende Ausdrucke fertigen zu lassen. Auch bei den genannten Verbänden selbst können die Satzungen nach vorheriger Terminabsprache eingesehen werden.
Wetzlar, 6. Dezember 2021;
Der Kreisausschuss Kommunal- und Finanzaufsicht – Verbandsaufsicht
Im Auftrag
Ulrich Jochem
Verwaltungsoberrat
Vollzug des Artikels 4 der DELEGIERTEN VERORDNUNG (EU) 2019/624 DER KOMMISSION vom 8. Februar 2019 mit besonderen Bestimmungen für die Durchführung amtlicher Kontrollen der Fleischerzeugung sowie von Erzeugungs- und Umsetzgebieten für lebende Muscheln gemäß der Verordnung (EU) 2017/625 des Europäischen Parlaments und des Rates.
Hier: Ernennung von hinzugezogenen, praktizierenden Tierärzten zu amtlichen Tierärzten für die Schlachttieruntersuchung bei Notschlachtungen.
Die Abteilung für Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Lahn-Dill-Kreises erlässt folgende Amtstierärztliche Allgemeinverfügung
Der Kreistag des Lahn-Dill-Kreises hat in seiner Sitzung vom 25. Oktober 2021 den Jahresabschluss des Lahn-Dill-Kreises zum 31.Dezember 2017 beschlossen und dem Kreisausschuss Entlastung erteilt. Der Jahresabschluss sowie die Auslegungstermine können hier eingesehen werden.
Hinweis: Jede Person hat das Recht, den im Internet bekannt gemachten Jahresabschluss 2017 des Lahn-Dill-Kreises während der öffentlichen Sprechzeiten der Verwaltung in Papierform einzusehen und sich gegen Kostenerstattung entsprechende Ausdrucke fertigen zu lassen. Wegen des eingeschränkten Besucherverkehrs im Zuge der Corona-Pandemie werden interessierte Bürgerinnen und Bürger gebeten, sich beim Wunsch zur Einsichtnahme bei der Infotheke (Gebäude D) anzumelden.
Der Kreisausschuss teilt mit, dass der Beteiligungsbericht des Lahn-Dill-Kreises für das Geschäftsjahr 2020 vorliegt. Der Beteiligungsbericht ermöglicht einen weitreichenden Überblick über die Unternehmensbeteiligungen des Lahn-Dill-Kreises und kann hier eingesehen werden.
Die öffentliche Bekanntmachung des Kreiswahlleiters „Endgültiges Wahlergebnis der Wahl zum 20. Deutschen Bundestag am 26. September 2021“ erfolgt durch die Bereitstellung auf der Internetseite des Lahn-Dill-Kreises. Der vollständige Wortlaut der Bekanntmachung kann hier eingesehen werden.
Hinweis: Jede Person hat das Recht, die im Internet bekannt gemachte Feststellung während der öffentlichen Sprechzeiten der Verwaltung in Papierform einzusehen und sich gegen Kostenerstattung entsprechende Ausdrucke fertigen zu lassen.
Feststellungen über das Ausscheiden und Nachrücken von Mitgliedern des Kreistages des Lahn-Dill-Kreises (Wahlperiode 2021-2026)
Gemäß §§ 33 und 34 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der Fassung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 197), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Dezember 2020 (GVBl. S. 915), gebe ich bekannt:
Nach der Wahl der Mitglieder des Kreisausschusses verzichten acht Mitglieder des Kreistages auf ihr Mandat, um ihr Amt als Kreisbeigeordnete/r wahrzunehmen. Folglich haben nun acht Nachrücker/innen ihr Mandat angetreten. Die „Feststellungen über das Ausscheiden und Nachrücken von Mitgliedern des Kreistages des Lahn-Dill-Kreises“ wird durch die Bereitstellung auf der Internetseite des Lahn-Dill-Kreises bekannt gemacht. Der vollständige Wortlaut der Bekanntmachung kann hier eingesehen werden.
Hinweis: Jede Person hat das Recht, die im Internet bekannt gemachte Feststellung während der öffentlichen Sprechzeiten der Verwaltung in Papierform einzusehen und sich gegen Kostenerstattung entsprechende Ausdrucke fertigen zu lassen. Unter Berücksichtigung der Schutzregelungen im Rahmen der Bekämpfung der Corona-Pandemie wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten.
Der Kreistag des Lahn-Dill-Kreises hat in seiner Sitzung vom 10. Mai 2021 die Änderung zur Hauptsatzung des Lahn-Dill-Kreises beschlossen. Der vollständige Wortlaut dieser Satzung kann hier und unter Kreisrecht eingesehen werden.
Hinweis: Jede Person hat das Recht, die im Internet bekannt gemachte Satzung des Lahn-Dill-Kreises während der öffentlichen Sprechzeiten der Verwaltung in Papierform einzusehen und sich gegen Kostenerstattung entsprechende Ausdrucke fertigen zu lassen.
Der Kreistag des Lahn-Dill-Kreises hat in seiner Sitzung vom 22. Februar 2021 den Nahverkehrsplan des Lahn-Dill-Kreises 2020 ff einstimmig beschlossen. Nach § 14 Abs. 8 ÖPNVG ist der Nahverkehrsplan öffentlich bekannt zu geben. Der vollständige Nahverkehrsplan nebst Anlagen kann hier eingesehen werden.
Amtliche Bekanntmachung nach § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG): Renaturierung des Siegbaches in der Gemeinde Siegbach
Die behördliche Vorprüfung nach § 7 Abs. 1 UVPG hat ergeben, dass durch das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen im Sinne des UVPG zu erwarten sind. Der vollständige Wortlaut der Bekanntmachung kann hier eingesehen werden.
Allgemeinverfügung des Lahn-Dill-Kreises zum Vollzug der Verordnung zum Schutz der Rinder vor einer Infektion mit dem Bovinen Virusdiarrhoe-Virus (BVDV-Verordnung)
Der Kreistag des Lahn-Dill-Kreises hat in seiner Sitzung vom 22. Februar 2021 die Satzung für die Erhebung von Gebühren für die Unterbringung von Personen im Sinne des Gesetzes über die Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen und anderen ausländischen Personen sowie weiteren Nutzern in Unterkünften des Lahn-Dill-Kreises beschlossen. Der vollständige Wortlaut dieser Satzung kann hier eingesehen werden.
Hinweis: Jede Person hat das Recht, die im Internet bekannt gemachte Satzung des Lahn-Dill-Kreises während der öffentlichen Sprechzeiten der Verwaltung in Papierform einzusehen und sich gegen Kostenerstattung entsprechende Ausdrucke fertigen zu lassen.
Feststellungen über das Ausscheiden und Nachrücken von Mitgliedern des Kreistages des Lahn-Dill-Kreises (Wahlperiode 2016-2021)
Gemäß §§ 33 und 34 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der Fassung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 197), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Dezember 2020 (GVBl. S. 915), gebe ich bekannt:
Das Mitglied des Kreistages des Lahn-Dill-Kreises, Herr Dr. Trutz Weber, Waldsolms, gewählt über den Wahlvorschlag der Alternative für Deutschland (AfD), ist verstorben und damit aus dem Kreistag ausgeschieden. An seine Position nachgerückt ist Frau Anna Ledwon, Dillenburg, die aber schon vor meiner Feststellung, dass sie in den Kreistag nachrückt, mit Schreiben vom 1. Februar 2021 auf ihr Mandat verzichtete. Als nächster noch nicht berücksichtigter Bewerber aus dem Kreiswahlvorschlag der AfD rückt Herr Horst Kaden, Dietzhölztal in den Kreistag des Lahn-Dill-Kreises nach.
Der vollständige Wortlaut der Bekanntmachung kann hier eingesehen werden.
Der Kreistag des Lahn-Dill-Kreises hat in seiner Sitzung vom 9. Dezember 2019 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 beschlossen. Diese wurde durch den Beschluss des Kreistages vom 7. Dezember 2020 geändert. Der vollständige Wortlaut der Haushaltssatzung und der aufsichtsbehördlichen Genehmigung der Haushaltssatzung 2021 sowie die Auslegungstermine können hier eingesehen werden.
Hinweis: Jede Person hat das Recht, die im Internet bekannt gemachte Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 des Lahn-Dill-Kreises und die aufsichtsbehördliche Genehmigung während der öffentlichen Sprechzeiten der Verwaltung in Papierform einzusehen und sich gegen Kostenerstattung entsprechende Ausdrucke fertigen zu lassen.
Der Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises hat gemäß § 5 des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes bestimmt, dass Verkaufsstellen in der Kernstadt Wetzlar an 40 bestimmten Sonn- und Feiertagen im Jahr 2021 für die Abgabe bestimmter Waren geöffnet sein dürfen.
Der vollständige Wortlaut der Hinweisbekanntmachung und der Amtlichen Bekanntmachung kann hier eingesehen werden.
Hinweisbekanntmachung
Der Landrat des Lahn-Dill-Kreises hat eine Allgemeinverfügung über die Genehmigung der Impfung gegen die Blauzungenkrankheit erlassen. Sie gilt ab dem 24. Dezember 2020 als bekannt gegeben.
Der vollständige Wortlaut der Bekanntmachung und der Allgemeinverfügung kann hier eingesehen werden.
Hinweisbekanntmachung
Für die anstehende Kommunalwahl am 14. März 2021 hat der Hessische Landtag eine Absenkung des Unterstützungsunterschriftenquorums beschlossen. Darauf weist der Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises hin. Konkret bedeutet es, dass die Wahlvorschläge von Parteien oder Wählergruppen, die während der vor dem Wahltag laufenden Wahlzeit nicht ununterbrochen mit mindestens einem Abgeordneten oder Vertreter in der zu wählenden Vertretungskörperschaft oder im Hessischen Landtag oder aufgrund eines Wahlvorschlags aus dem Land im Bundestag vertreten waren, nur noch mindestens von so vielen Wahlberechtigten persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein müssen, wie Mitglieder zu wählen sind. Für die Wahl des Kreistages werden somit nur 81 Unterstützungsunterschriften benötigt. Jede wahlberechtigte Person kann dabei nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen.
Der vollständige Wortlaut der abgeänderten Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen finden Sie hier.
Amtliche Bekanntmachung nach § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG): Herstellung des Lahnuferweges zwischen Hausertorbrücke und Lahnhof in Wetzlar.
Die behördliche Vorprüfung nach § 7 Abs. 1 UVPG hat ergeben, dass durch das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen im Sinne des UVPG zu erwarten sind. Der vollständige Wortlaut der Bekanntmachung kann hier eingesehen werden.
Der Kreistag des Lahn-Dill-Kreises hat in seiner Sitzung vom 7. Dezember 2020 die Satzung über die Förderung in Kindertagespflege und die Erhebung von Kostenbeiträgen beschlossen. Der vollständige Wortlaut dieser Satzung kann hier eingesehen werden.
Anlage zur Lesefassung ab 01.01.2021
Hinweis: Jede Person hat das Recht, die im Internet bekannt gemachte Satzung des Lahn-Dill-Kreises während der öffentlichen Sprechzeiten der Verwaltung in Papierform einzusehen und sich gegen Kostenerstattung entsprechende Ausdrucke fertigen zu lassen.
Der Kreistag des Lahn-Dill-Kreises hat in seiner Sitzung vom 7. Dezember 2020 die 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Entsorgung von Abfällen (Abfallsatzung des Lahn-Dill-Kreises) beschlossen. Der vollständige Wortlaut dieser Satzung kann hier eingesehen werden.
3. Änderungssatzung ab 01.01.2021
Hinweis: Jede Person hat das Recht, die im Internet bekannt gemachte Satzung des Lahn-Dill-Kreises während der öffentlichen Sprechzeiten der Verwaltung in Papierform einzusehen und sich gegen Kostenerstattung entsprechende Ausdrucke fertigen zu lassen.
Der Kreistag des Lahn-Dill-Kreises hat in seiner Sitzung vom 26. Oktober 2020 die 4. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung des Hessischen Rettungsdienstgesetzes (Rettungsdienst-Gebührensatzung) beschlossen. Der vollständige Wortlaut dieser Satzung kann hier eingesehen werden. Hinweis: Jede Person hat das Recht, die im Internet bekannt gemachte Satzung des Lahn-Dill-Kreises während der öffentlichen Sprechzeiten der Verwaltung in Papierform einzusehen und sich gegen Kostenerstattung entsprechende Ausdrucke fertigen zu lassen.
4. Änderungssatzung, gültig ab 01.01.2021
Der Kreistag des Lahn-Dill-Kreises hat in seiner Sitzung vom 26. Oktober 2020 die Satzung über die Erhebung von Gebühren für Leistungen im Vorbeugenden Brand- und Gefahrenschutz im Lahn-Dill-Kreis beschlossen. Der vollständige Wortlaut dieser Satzung kann hier eingesehen werden.
Hinweis: Jede Person hat das Recht, die im Internet bekannt gemachte Satzung des Lahn-Dill-Kreises während der öffentlichen Sprechzeiten der Verwaltung in Papierform einzusehen und sich gegen Kostenerstattung entsprechende Ausdrucke fertigen zu lassen.
Der Kreistag des Lahn-Dill-Kreises hat in seiner Sitzung vom 29. Juni 2020 die 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Entschädigung ehrenamtlicher Tätiger beschlossen. Der vollständige Wortlaut dieser Satzung kann hier eingesehen werden.
Hinweis: Jede Person hat das Recht, die im Internet bekannt gemachte Satzung des Lahn-Dill-Kreises während der öffentlichen Sprechzeiten der Verwaltung in Papierform einzusehen und sich gegen Kostenerstattung entsprechende Ausdrucke fertigen zu lassen.
Richtlinie zur Unterstützung für durch die Corona-Krise in existenzielle Not gerate Vereine im Lahn-Dill-Kreis (Stand: 1. Juli 2020)
Der Landrat des Lahn-Dill-Kreises weist darauf hin, dass unter https://www.lahn-dill-kreis.de/blauzunge/ ein aktualisiertes Merkblatt zur Blauzungenkrankheit, mit erleichterten Verbringungsregelungen für Kälber (jünger als 90 Tage), eingesehen werden kann.
Der Landrat des Lahn-Dill-Kreises erlässt mit Datum vom 20. Dezember 2019 eine Allgemeinverfügung über die Genehmigung der Impfung gegen die Blauzungenkrankheit. Der Text kann hier eingesehen werden.
Der Landrat des Lahn-Dill-Kreises erlässt mit Datum vom 22. Januar 2019 eine
Allgemeinverfügung zur Festlegung eines Sperrgebietes zum Schutz gegen die Blauzungenkrankheit. Der Text kann hier eingesehen werden.
Allgemeinverfügung des Landrates des Lahn-Dill-Kreises über die Genehmigung der Impfung gegen die Blauzungenkrankheit
nach § 4 Absatz 1 der Verordnung zur Durchführung gemeinschaftlicher und unionsrechtlicher Vorschriften über Maßnahmen zur Bekämpfung, Überwachung und Beobachtung der Blauzungenkrankheit (EG-Blauzungenbekämpfung-Durchführungsverordnung) vom 30. Juni 2015 (BGBl. S. 1098) in der aktuell geltenden Fassung.
Teileinsturz nach Großbrand eines Mehrfamilienwohnhauses 'Am laufenden Stein 1' in Dillenburg, Gemarkung Dillenburg, Am laufenden Stein 1, Flur 11, Flurstück 26/20
In Erfüllung unserer Aufgaben gemäß § 61 Absatz 2 in Verbindung mit § 3 Hessische Bauordnung (HBO) ergeht nachfolgende bauaufsichtliche Verfügung:
Die Vollstreckungsstelle des Lahn-Dill-Kreises versteigert Pfandsachen im Internet über www.zoll-auktion.de. Freigegebene Auktionen finden Interessierte unter Auktions-IDs, die an dieser Stelle aufgelistet sind. Im Moment liegen keine Angebote vor.