25.06.2026 | 06:39
Ein Termin, zwei Fachbehörden: Lahn-Dill-Kreis vereinfacht Sicherheitskontrollen von Sonderbauten
Bauaufsicht und Brandschutzdienststelle kontrollieren zunehmend gemeinsam

Rund 80 Prozent der wiederkehrenden bauaufsichtlichen Sicherheitsprüfungen und Gefahrenverhütungsschauen werden im Lahn-Dill-Kreis mittlerweile gemeinsam durchgeführt. Foto: Andrey Popov von Getty Images
Wer einen Kindergarten, ein Pflegeheim oder eine größere Industrieanlage betreibt, muss regelmäßig mit behördlichen Sicherheitsprüfungen rechnen. Im Lahn-Dill-Kreis werden diese Termine inzwischen häufig gebündelt: Bauaufsicht und Brandschutzdienststelle führen einen Großteil ihrer Kontrollen gemeinsam durch.
Seit Sommer 2025 haben die beiden Fachbereiche ihre Zusammenarbeit bei Sicherheitsprüfungen deutlich intensiviert. Rund 80 Prozent der wiederkehrenden bauaufsichtlichen Sicherheitsprüfungen und Gefahrenverhütungsschauen werden im Lahn-Dill-Kreis mittlerweile gemeinsam durchgeführt.
Weniger Termine für Betreiberinnen und Betreiber
Neu ist die Zusammenarbeit grundsätzlich nicht. Bauaufsicht und Brandschutzdienststelle arbeiten bereits seit vielen Jahren eng zusammen. Sichtbarer geworden ist die Kooperation jedoch durch die gemeinsame Durchführung der Vor-Ort-Termine. Für Betreiberinnen und Betreiber von Sonderbauten bringt dies spürbare Vorteile. Statt mehrere Begehungen koordinieren zu müssen, können viele Fragen in einem einzigen Termin geklärt werden. Darüber hinaus haben die Verantwortlichen die Möglichkeit, direkt mit beiden Fachbehörden ins Gespräch zu kommen.
Mängel können direkt bewertet werden
Ein weiterer Vorteil liegt im fachlichen Austausch vor Ort. Werden Mängel festgestellt, können diese unmittelbar gemeinsam bewertet und eingeordnet werden. Das beschleunigt die Abstimmung zwischen den Behörden und schafft für Betreiberinnen und Betreiber schneller Klarheit über mögliche Maßnahmen. Die Begehungen laufen dadurch insgesamt effizienter und unkomplizierter.
Was bei den Kontrollen überprüft wird
Die Bauaufsicht führt bei Sonderbauten regelmäßig wiederkehrende Sicherheitsprüfungen auf Grundlage der Hessischen Bauordnung durch. Dabei wird unter anderem kontrolliert, ob die bauliche Anlage dem genehmigten Zustand entspricht, ob augenscheinliche Mängel vorliegen und ob notwendige Nachweise und Prüfprotokolle für technische Anlagen vorhanden sind.
Die Brandschutzdienststelle überprüft im Rahmen der Gefahrenverhütungsschau insbesondere brandschutzrelevante Anforderungen. Dazu gehören Flucht- und Rettungswege, Brandschutz- und Löschtechnik, die Einhaltung von Brandschutzauflagen sowie die Sicherstellung von Feuerwehrzufahrten. Ziel ist es, mögliche Gefahren frühzeitig zu erkennen und Risiken vorzubeugen.
Rund 450 Sicherheitsprüfungen pro Jahr
Der Umfang der Kontrollen ist erheblich: Die Bauaufsicht führt jedes Jahr rund 150 wiederkehrende Sicherheitsprüfungen durch. Zusätzlich nimmt die Brandschutzdienststelle etwa 300 Gefahrenverhütungsschauen vor. Im Fokus stehen dabei vor allem sogenannte Sonderbauten. Hierzu zählen unter anderem Kindergärten, Pflegeheime und größere Industrieanlagen. Aufgrund ihrer Größe oder Nutzung gelten für diese Gebäude besondere Sicherheitsanforderungen, die regelmäßig überprüft werden.
Durch die engere Abstimmung der Fachbehörden profitieren sowohl die Betreiberinnen und Betreiber der Gebäude als auch die Sicherheit der dort beschäftigten und betreuten Menschen. Die gemeinsame Durchführung der Kontrollen trägt dazu bei, Sicherheitsstandards effizient zu überprüfen und notwendige Maßnahmen frühzeitig auf den Weg zu bringen.

