18.12.2020 | 12:09
Verbesserung der Wirtschaftshilfen
Wirtschaftsdezernent des Lahn-Dill-Kreises begrüßt Profilschärfungen

Foto: Lahn-Dill-Kreis
Bundesweit werden Unternehmen und Selbstständige von der anhaltenden Pandemielage und den notwendigen Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung betroffen. Bereits in der Vergangenheit ist der Staat auf unterschiedlichen Ebenen mit Unterstützungspaketen tätig geworden, um die Umsatzausfälle abzumildern. Bereits erprobte Hilfsmaßnahmen wurden erneuert, um bis Ende Juni 2021 und gezielt auch für geschlossene Unternehmen zur Verfügung zu stehen.
„In dieser Krise ist es wichtig, Unternehmen und Selbstständige nicht alleine zu lassen“, so Wolfram Dette, Wirtschaftsdezernent des Lahn-Dill-Kreises. „Unternehmen wie Gastronomie und Einzelhandel werden durch den Lock-Down belastet, leisten hierdurch aber auch einen großen Dienst an der Gesellschaft, um das Pandemiegeschehen in den Griff zu bekommen. Diesen Dienst zu vergelten und das Überleben der Branchen zu sichern, ist in dieser Notsituation eine wichtige Aufgabe. Nicht zuletzt sind auch Unternehmen betroffen, bei denen viele Bürgerinnen und Bürger Arbeit gefunden haben.“
Die Hilfen im Überblick
Im Rahmen der „November-“ bzw. der „Dezemberhilfe“ erhalten die vom „Lock-Down“ unmittelbar betroffenen Unternehmen Zuschüsse abhängig von ihrem Vergleichsumsatz im Jahr 2019. In einem ersten Schritt erhalten die Antragsteller zunächst eine Abschlagszahlung, um ihre Liquidität zu garantieren. Anträge können bis zum 31. Januar 2021 gestellt werden.
Im Rahmen der „Überbrückungshilfe III“ können alle Unternehmen, Soloselbstständige und insbesondere die stark betroffene Kultur-, Veranstaltungs- und Reisebranche einen Umsatzeinbruch unter bestimmten Bedingungen geltend machen. Voraussetzung ist, dass sie nicht bereits die „November-“ bzw. „Dezemberhilfe“ erhalten. Darüber hinaus können Unternehmen, die vom „Lock-Down“ betroffen sind oder unter erheblichen Umsatzeinbußen leiden, betriebliche Fixkosten geltend machen. Die genauen Voraussetzungen werden auf der Seite des Bundesfinanzministeriums und des Bundeswirtschafsministeriums www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de gelistet.
Soloselbstständige stärker im Fokus
„Insbesondere freut es mich, dass die neuen Konzepte auch eine ‚Neustarthilfe für Soloselbstständige‘ und einen Sonderfond für Kulturveranstaltungen umfassen werden“, so Dette. „Hier zeigen sich auch Ergebnisse unserer intensiven Kommunikationsarbeit, die wir im Rahmen regelmäßiger intensiver Austauschgespräche mit Bund und Land führen und in der wir auf Regelungslücken und Problemfelder aus der Praxis hinweisen.“
Auf der Seite www.lahn-dill-kreis.de/corona sind Informationen zum Management der Pandemie im Lahn-Dill-Kreis zu finden. Im Reiter „Öffentliches Leben – Arbeit“ können sich Interessierte über relevante Unterstützungsangebote zu diesem Thema informieren.