Die vorstehende Haushaltssatzung 2024/25 wird hiermit bezogen auf das Haushaltsjahr 2024
öffentlich bekannt gemacht.
Die nach § 52 Abs. 1 HKO in Verbindung mit § 97a i.V. mit §§ 92 Abs. 5 Nr. 2, 102 Abs. 4, 103
Abs. 2 und 105 Abs. 2 HGO sowie § 50 Abs. 6 HFAG erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde
zu den Abweichungen von den Vorgaben zum Haushaltsausgleich sowie zu den Festsetzungen
in den §§ 2, 3, 4 und 5 der Haushaltssatzung sind bezogen auf das Haushaltsjahr 2024
erteilt.