Aufgrund des Artikels 70 Abs. 1 Bst. b und Abs. 2 i. V. m. Art. 55 Abs. 1 Bst. c sowie Artikel 61 Abs. 1 Bst. f der Verordnung (EU) 2016/429 ergeht für den Lahn-Dill-Kreis folgende Allgemeinverfügung mit der Anordnung von Biosicherheitsmaßnahmen zum Schutz vor der aviären Influenza.
Hinweis: Jede Person hat das Recht, die im Internet bekannt gemachte Allgemeinverfügung des Lahn-Dill-Kreises während der öffentlichen Sprechzeiten der Verwaltung in Papierform einzusehen und sich gegen Kostenerstattung entsprechende Ausdrucke fertigen zu lassen.
Herborn, den 29. Oktober 2025
gez.
Frank Inderthal
Erster Kreisbeigeordneter
Der vollständige Wortlaut dieser Allgemeinverfügung kann hier eingesehen werden:

