Der Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises hat in seiner Sitzung vom 15. Januar 2025 gemäß § 3 Abs. 1 des Hessisches Gesetzes über kommunale Abgaben (HKAG) einen Ankündigungs-beschluss zum rückwirkenden Erlass einer Satzung über die Erhebung von Gebühren für Leistungen im Vorbeugenden Brand- und Gefahrenschutz im Lahn-Dill-Kreis mit Wirkung ab 20.01.2025 beschlossen. Mit dem rückwirkenden Erlass der Satzung können Gebühren erhoben werden.
Hinweis: Jede Person hat das Recht, die im Internet veröffentlichen Bekanntmachungen des Lahn-Dill-Kreises während der öffentlichen Sprechzeiten der Verwaltung in Papierform einzusehen und sich gegen Kostenerstattung entsprechende Ausdrucke fertigen zu lassen.
Wetzlar, 15. Januar 2025
Der Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises
Carsten Braun
Landrat
Der vollständige Wortlaut dieses Erlasses kann hier eingesehen werden: