Der Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises hat gemäß § 5 des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes bestimmt, dass Verkaufsstellen in der Kernstadt Wetzlar an 40 bestimmten Sonn- und Feiertagen im Jahr 2025 für die Abgabe bestimmter Waren geöffnet sein dürfen.
- Die Festsetzung ist auf bestimmte Straßen, Wege und Plätze in der Kernstadt Wetzlar
- zum Vertrieb eines bereits gesetzlich beschränkten Sortiments und
- auf bestimmte Öffnungszeiten
beschränkt.
Wetzlar, den 13. Januar 2025
Der Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises
i.A. Reinhard Strack-Schmalor
Der vollständige Wortlaut der Festsetzungsentscheidung kann hier eingesehen werden: