Der Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises hat gemäß § 5 des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes bestimmt, dass Verkaufsstellen in der Kernstadt Wetzlar an 40 bestimmten Sonn- und Feiertagen im Jahr 2025 für die Abgabe bestimmter Waren geöffnet sein dürfen.

  • Die Festsetzung ist auf bestimmte Straßen, Wege und Plätze in der Kernstadt Wetzlar
  • zum Vertrieb eines bereits gesetzlich beschränkten Sortiments und
  • auf bestimmte Öffnungszeiten

beschränkt.

Wetzlar, den 13. Januar 2025

Der Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises
i.A. Reinhard Strack-Schmalor

Der vollständige Wortlaut der Festsetzungsentscheidung kann hier eingesehen werden: