I. Beschluss des Kreistages über den Jahresabschluss des Lahn-Dill-Kreises zum 31. Dezember 2020 und die Entlastung des Kreisausschusses für das Haushaltsjahr 2020

Der Kreistag des Lahn-Dill-Kreises hat am 18.12.2023 aufgrund § 114 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) folgende Beschlüsse gefasst:
Der Kreistag beschließt gem. § 114 Abs. 1 HGO i. V. m. § 52 Abs. 1 HKO den vom Kreisausschuss aufgestellten und als Anlage beigefügten Jahresabschluss des Lahn-Dill-Kreises zum 31. Dezember 2020.
Dem Kreisausschuss wird gem. § 114 Abs. 1 HGO i. V. m. § 52 Abs. 1 HKO für das Haushaltsjahr 2020 Entlastung erteilt.

II. Bekanntmachung des Beschlusses über den Jahresabschluss 2020
Der vorstehende Beschluss über den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 wird hiermit gemäß
§ 114 Abs. 2 Satz 1 HGO i. V. m. § 52 Abs. 1 HKO öffentlich bekannt gemacht.

III. Öffentliche Auslegung des Jahresabschlusses 2020 mit Rechenschaftsbericht
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 mit Rechenschaftsbericht liegt in der Kreisverwaltung Wetzlar (Kreishaus, Gebäude D), Karl-Kellner-Ring 51, Zimmer D1-119, 1. Obergeschoss,
sowie in der
Verwaltungsstelle Dillenburg, Wilhelmstraße 16, Zimmer 104, 1. Obergeschoss,
an folgenden Tagen öffentlich aus:
Montag, den 15.01.2024 bis Mittwoch, den 17.01.2024 (von 07:30 bis 12:30 Uhr),
Donnerstag, den 18.01.2024 (von 07:30 bis 12:30 Uhr und 13:30 bis 18:00 Uhr),
Freitag, den 19.01.2024 (von 07:30 bis 12:30 Uhr)
Montag, den 22.01.2024 bis Dienstag, den 23.01.2024 (von 07:30 bis 12:30 Uhr)

35576 Wetzlar, den 08.01.2024

Der Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises
Wolfgang Schuster
Landrat