Trennung des ehemaligen Trinkwasserstollen vom Wegeseitengraben und Anlage einer Tümpelkaskade in der Gemarkung Garbenheim, der Stadt Wetzlar
Die behördliche Vorprüfung nach § 7 Abs. 1 UVPG hat ergeben, dass durch das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen im Sinne des UVPG zu erwarten sind.
Wetzlar, den 25.09.2023, Der Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises
Der vollständige Wortlaut der Bekanntmachung kann hier eingesehen werden: