Amtliche Bekanntmachung nach § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG):
Plangenehmigung zur Erneuerung des verrohrten Blasbaches im Zuge der Erneuerung der Annagasse, der Berg- und der Kirchstraße in der Gemarkung Blasbach, der Stadt Wetzlar
Die behördliche Vorprüfung nach § 7 Abs. 1 UVPG hat ergeben, dass durch das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen im Sinne des UVPG zu erwarten sind.
Wetzlar, den 29.05.2024
Der Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises
Der vollständige Wortlaut der Bekanntmachung kann hier eingesehen werden: