Wiederanbindung einer Teichanlage an das Gewässer Fleisbach in Form einer Hochflutmulde und naturnahe Erneuerung eines Querungsbauwerkes in der Germarkung Fleisbach, der Gemeinde Sinn
Die behördliche Vorprüfung nach § 7 Abs. 1 UVPG hat ergeben, dass durch das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen im Sinne des UVPG zu erwarten sind.
Wetzlar, den 30.09.2025
Der Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises
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