Der Kreistag des Lahn-Dill-Kreises hat aufgrund der §§ 5 und 30 der Hessischen Landkreisordnung (HKO) vom 07.03.2005 (GVBI. I. S. 183), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 04.09.2020 (GVBI. S. 573), in seiner Sitzung am 30. Juni 2025 nachfolgende Satzung der Kreisjugendvertretung für den Lahn-Dill-Kreis beschlossen.
Hinweis: Jede Person hat das Recht, die im Internet bekannt gemachte Satzung des Lahn-Dill-Kreises während der öffentlichen Sprechzeiten der Verwaltung in Papierform einzusehen und sich gegen Kostenerstattung entsprechende Ausdrucke fertigen zu lassen.
Wetzlar, den 29. Oktober 2025
Der Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises
gez.
Carsten Braun
Landrat
Der Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises
gez.
Frank Inderthal
Erster Kreisbeigeordneter
Der vollständige Wortlaut dieser Satzung kann hier eingesehen werden:

