Feststellungen über das Ausscheiden und Nachrücken von Mitgliedern des Kreistages des Lahn-Dill-Kreises (Wahlperiode 2021-2026)

Gemäß §§ 33 und 34 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der Fassung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 197), zuletzt geändert durch Artikel 8a des Gesetzes vom 8. Dezember 2021 (GVBl. S. 871), gebe ich bekannt:

Das Mitglied des Kreistages des Lahn-Dill-Kreises, Dominic Harapat, Wetzlar, gewählt über den Wahlvorschlag der Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die PARTEI), hat schriftlich auf sein Mandat verzichtet und ist damit aus dem Kreistag ausgeschieden. Als nächster noch nicht berücksichtigter Bewerber aus dem Kreiswahlvorschlag der Die PARTEI rückt Herr  Niklas Hartmann, Schöffengrund, in den Kreistag des Lahn-Dill-Kreises nach.

Gegen die Feststellungen des Kreiswahlleiters kann jeder Wahlberechtigte binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn mindestens 100 Wahlberechtigte unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Kreiswahlleiter, Karl-Kellner-Ring 51, 35576 Wetzlar, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden. Es ist anzugeben, gegen welche der o.g. Feststellungen der Einspruch gerichtet ist.

Wetzlar 11. Juli 2023

Der Kreiswahlleiter

gezeichnet

Strack-Schmalor

Verwaltungsdirektor

Die originale Bekanntmachung kann hier eingesehen werden.