Bekanntmachung des Kreiswahlleiters:
Gemäß §§ 33 und 34 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der Fassung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 197), zuletzt geändert durch Artikel 8a des Gesetzes vom 8. Dezember 2021 (GVBl. S. 871), gebe ich bekannt:
Das Mitglied des Kreistages des Lahn-Dill-Kreises, Hans-Jürgen Irmer, Wetzlar, gewählt über den Wahlvorschlag der Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU), hat schriftlich zum 1. September 2023 auf sein Mandat verzichtet und scheidet damit aus dem Kreistag aus. Als nächster noch nicht berücksichtigter Bewerber aus dem Kreiswahlvorschlag der CDU rückt Herr Lukas Philipp Winkler, Herborn, in den Kreistag des Lahn-Dill-Kreises nach.
Gegen die Feststellungen des Kreiswahlleiters kann jeder Wahlberechtigte binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn mindestens 100 Wahlberechtigte unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Kreiswahlleiter, Karl-Kellner-Ring 51, 35576 Wetzlar, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden. Es ist anzugeben, gegen welche der o.g. Feststellungen der Einspruch gerichtet ist.
Wetzlar, 29. August 2023
Der Kreiswahlleiter
Strack-Schmalor
Verwaltungsdirektor