Feststellungen über das Ausscheiden und Nachrücken von Mitgliedern des Kreistages des Lahn-Dill-Kreises (Wahlperiode 2021-2026)
Gemäß §§ 33 und 34 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der Fassung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 197), zuletzt geändert durch Artikel 8a des Gesetzes vom 8. Dezember 2021 (GVBl. S. 871), gebe ich bekannt:
Das Mitglied des Kreistages des Lahn-Dill-Kreises, Frau Carmen Zühlsdorf-Michel, Wetzlar, gewählt über den Wahlvorschlag der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE), hat schriftlich mit Ablauf des 31. August 2024 auf ihr Mandat verzichtet und wird damit aus dem Kreistag ausscheiden. Als nächste noch nicht berücksichtigte Bewerberin aus dem Kreiswahlvorschlag der GRÜNE hat Frau Helga Rinn-Böttcher auf das Mandat verzichtet. Somit rückt Frau Heike Knorz, Hüttenberg, als nächste nicht berücksichtigte Bewerberin aus dem Kreiswahlvorschlag der GRÜNE zum. 1. September 2024 in den Kreistag des Lahn-Dill-Kreises nach.
Gegen die Feststellungen des Kreiswahlleiters kann jeder Wahlberechtigte binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn mindestens 100 Wahlberechtigte unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Kreiswahlleiter, Karl-Kellner-Ring 51, 35576 Wetzlar, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden. Es ist anzugeben, gegen welche der o.g. Feststellungen der Einspruch gerichtet ist.
Wetzlar, 26. August 2024
Der besondere Kreiswahlleiter für die Kommunalwahl
Gez.
Strack-Schmalor
Leitender Verwaltungsdirektor