Feststellungen über das Ausscheiden und Nachrücken von Mitgliedern des Kreistages des Lahn-Dill-Kreises (Wahlperiode 2021-2026)
Gemäß §§ 33 und 34 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der Fassung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 197), zuletzt geändert durch Artikel 8a des Gesetzes vom 8. Dezember 2021 (GVBl. S. 871), gebe ich bekannt:
Das Mitglied des Kreistages des Lahn-Dill-Kreises, Herr Carsten Braun, Driedorf, gewählt über den Wahlvorschlag der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU), hat schriftlich zum 28. Oktober 2024 auf sein Mandat verzichtet und scheidet damit aus dem Kreistag aus. Der darauffolgende noch nicht berücksichtigte Bewerber, Herr Johann Günter Jackel, Herborn, ist leider verstorben. Als nächster noch nicht berücksichtigter Bewerber aus dem Kreiswahlvorschlag der CDU rückt somit Herr Jörg Leiter, Hohenahr, in den Kreistag des Lahn-Dill-Kreises nach.
Gegen die Feststellungen des Kreiswahlleiters kann jeder Wahlberechtigte binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn mindestens 100 Wahlberechtigte unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Kreiswahlleiter, Karl-Kellner-Ring 51, 35576 Wetzlar, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden. Es ist anzugeben, gegen welche der o.g. Feststellungen der Einspruch gerichtet ist.
Wetzlar, 29. Oktober 2024
Der besondere Kreiswahlleiter für die Kommunalwahl
Gez.
Strack-Schmalor
Leitender Verwaltungsdirektor