Der Kreistag des Lahn-Dill-Kreises hat am 23.02.2026 aufgrund § 114 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) folgende Beschlüsse gefasst:
Der Kreistag beschließt gem. § 114 Abs. 1 HGO i. V. m. § 52 Abs. 1 HKO den vom Kreisausschuss aufgestellten und als Anlage beigefügten Jahresabschluss des Lahn-Dill-Kreises zum 31. Dezember 2022.
Dem Kreisausschuss wird gem. § 114 Abs. 1 HGO i. V. m. § 52 Abs. 1 HKO für das Haushaltsjahr 2022 Entlastung erteilt.
Wetzlar, den 26. Februar 2026
Der Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises
gez.
Frank Inderthal
Erster Kreisbeigeordneter
Der vollständige Wortlaut dieser Bekanntmachung kann hier eingesehen werden:

