Amtliche Bekanntmachung nach § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG):
Errichtung eines Tümpelfeldes am Gewässer Grenzbach in der Gemarkung Hermannstein in Wetzlar

Die behördliche Vorprüfung nach § 7 Abs. 1 UVPG hat ergeben, dass durch das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen im Sinne des UVPG zu erwarten sind.

Wetzlar, den 25. November 2025

Der Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises

Der vollständige Wortlaut der Bekanntmachung kann hier eingesehen werden: