Der Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises hat gemäß § 5 des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes bestimmt, dass Verkaufsstellen in der Kernstadt von Braunfels an 40 bestimmten Sonn- und Feiertagen im Jahr 2024 für die Abgabe bestimmter Waren geöffnet sein dürfen.
Die Festsetzung ist
- auf bestimmte Straßen, Wege und Plätze in der Kernstadt Braunfels
- zum Vertrieb eines bereits gesetzlich beschränkten Sortimentes und
- auf bestimmte Öffnungszeiten
beschränkt.
Wetzlar, 01.03.2024
Der Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises
im Auftrag
Strack-Schmalor
Leitender Verwaltungsdirektor
Der vollständige Wortlaut der Festsetzungsentscheidung kann hier eingesehen werden: