Der Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises hat gemäß § 5 des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes bestimmt, dass Verkaufsstellen in der Kernstadt von Braunfels an 40 bestimmten Sonn- und Feiertagen im Jahr 2024 für die Abgabe bestimmter Waren geöffnet sein dürfen.

Die Festsetzung ist

  • auf bestimmte Straßen, Wege und Plätze in der Kernstadt Braunfels
  • zum Vertrieb eines bereits gesetzlich beschränkten Sortimentes und
  • auf bestimmte Öffnungszeiten

beschränkt.

Wetzlar, 01.03.2024                      

Der Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises

im Auftrag

Strack-Schmalor
Leitender Verwaltungsdirektor

Der vollständige Wortlaut der Festsetzungsentscheidung kann hier eingesehen werden: