Der Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises hat am 26. März 2025 gemäß der Ermächtigung aus § 3 Abs. 9 der Satzung des Lahn-Dill-Kreises über die Förderung in Kindertagespflege und die Erhebung von Kostenbeiträgen vom 18. Dezember 2023 die im Anhang Teil 1, Nrn. 1.1 und 1.2 der Satzung aufgeführten monatlichen laufenden Geldleistungen zum 1. April 2025 entsprechend Anhang Teil 1 Nrn. 1.1 bis 1.3 neu festgesetzt. Der vollständige Wortlaut dieser Satzung nebst Anlagen kann im Internet unter Kreisrecht – Lahn-Dill-Kreis eingesehen werden. Hinweis: Jede Person hat das Recht, die im Internet bekannt gemachte Satzung des Lahn-Dill-Kreises während der öffentlichen Sprechzeiten der Verwaltung in Papierform einzusehen und sich gegen Kostenerstattung entsprechende Ausdrucke fertigen zu lassen.
Wetzlar, 26.03.2025
Carsten Braun
Landrat
Stephan Aurand
Hauptamtlicher Kreisbeigeordneter