Der Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises hat gemäß § 5 des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes bestimmt, dass Verkaufsstellen in der Kernstadt von Braunfels an 40 bestimmten Sonn- und Feiertagen im Jahr 2025 für die Abgabe bestimmter Waren geöffnet sein dürfen.