Amtliche Bekanntmachung nach § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG):
Umlegung des Griedelbachs im Zuge des Baus eines Regenrückhaltebeckens in Brandoberndorf, Gemeinde Waldsolms Die behördliche Vorprüfung nach § 7 Abs. 1 UVPG hat ergeben, dass durch das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen im Sinne des UVPG zu erwarten sind. Wetzlar, den 15.07.2025 Der Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises ...

