Der Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises hat gemäß § 5 des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes bestimmt, dass Verkaufsstellen in der Kernstadt Wetzlar an 40 bestimmten Sonn- und Feiertagen im Jahr 2026 für die Abgabe bestimmter Waren geöffnet sein dürfen.

Die Festsetzung ist

  • auf bestimmte Straßen, Wege und Plätze in der Kernstadt Wetzlar
  • zum Vertrieb eines bereits gesetzlich beschränkten Sortimentes und
  • auf bestimmte Öffnungszeiten

beschränkt.

Hinweis: Jede Person hat das Recht, die im Internet veröffentlichte Bekanntmachung des Lahn-Dill-Kreises während der öffentlichen Sprechzeiten der Verwaltung in Papierform einzusehen und sich gegen Kostenerstattung entsprechende Ausdrucke fertigen zu lassen.

Wetzlar, den 8. Dezember 2025

Der Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises
Im Auftrag

Peter
Amtsrat

Der vollständige Wortlaut dieser Bekanntmachung kann hier eingesehen werden: