Der Lahn-Dill-Kreis ist eine Region mit bewegter Vergangenheit und einem reichen kulturellen Erbe. Sichtbares Zeugnis davon legen unsere Denkmäler ab.
Einen wesentlichen Schritt zur dauerhaften Erhaltung und Pflege bildet die Erfassung aller schutzwürdigen Objekte in der sogenannten Denkmaltopografie. Die beiden Bände „Lahn-Dill-Kreis I“ erschienen 1986 und „Lahn-Dill-Kreis II“ erschienen 2003 führen alle bekannten Einzelkulturdenkmäler und Gesamtanlagen auf.
Beide Bände sind beim Lahn-Dill-Kreis, in den jeweiligen Verwaltungen der Städte und Gemeinden und im Internet unter http://denkxweb.denkmalpflege-hessen.de einzusehen.
Planen Sie eine Veränderung an einem Kulturdenkmal, dann benötigen Sie eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung. Als Eigentümer von Kulturdenkmälern ist man verpflichtet, diese denkmalgeschützten Objekte im Rahmen des Zumutbaren zu erhalten. Handelt es sich um ein Einzeldenkmal, sind alle Veränderungen, auch im Inneren eines Gebäudes, genehmigungspflichtig. Bei einem Gebäude in der sogenannten Gesamtanlage erfordern Veränderungen am äußeren Erscheinungsbild (z. B. an der Fassade, Fenstererneuerung und Dachdeckung) eine Genehmigung.
Wer in der Umgebung eines Kulturdenkmals Maßnahmen plant, die sich auf dessen Bestand oder Erscheinungsbild auswirken könnten, braucht ebenfalls eine Genehmigung. Wir beraten Sie gerne bei der Planung Ihrer Maßnahme. Zahlreiche Informationen können Sie auch unserem Flyer entnehmen.
Bodendenkmäler gehören auch zu dem Begriff der Kulturdenkmäler. Hierbei handelt es sich um Überreste aus Epochen und Kulturen, für die Ausgrabungen und Funde eine wichtige Quelle für wissenschaftliche Erkenntnisse sind. Wer ein Bodendenkmal entdeckt ist gesetzlich verpflichtet sich umgehend bei der Unteren Denkmalschutzbehörde oder der Hessen Archäologie Wiesbaden zu melden. Nachforschungen auf mögliche Bodendenkmäler ohne Genehmigung sind strafbar.
Energieeffizienz und Denkmalschutz lassen sich sinnvoll miteinander verbinden. Ziel ist es, denkmalgeschützte Baubestände möglichst energiesparend zu nutzen, gleichzeitig aber deren Denkmalwert zu bewahren und den Wohnwert zu verbessern. Es gibt aber keine allgemeingültigen Konzepte zur Optimierung denkmalgeschützter Gebäude. Lösungen sind hierbei immer mit Blick auf das Einzelobjekt zu entwickeln. Die Fachleutebei der Kreisverwaltung bieten Ihnen eine Erstberatung zu diesem Thema und zeigen Ihnen Fördermöglichkeiten auf. Weitere Informationen zur energetischen Sanierung finden Sie hier.
Für Maßnahmen, die der Erhaltung eines Kulturdenkmals dienen, können Fördermittel beantragt werden. Der Lahn-Dill-Kreis gewährt Zuschüsse für denkmalpflegerisch bedingte Mehrkosten. Nähere Informationen finden Sie in der Denkmalförderrichtlinie oder sprechen Sie uns an.
Als Denkmaleigentümer bestehen für Sie auch steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten. Wir beraten Sie gerne. Nähere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Landesamtes für Denkmalpflege in Hessen. Bei uns oder unter Steuer-Tipps zur Denkmalpflege in Hessen können Sie ein Merkblatt zu diesen Themen erhalten.
Die Amtszeit des Beirats beträgt fünf Jahre und unterstützt die Untere Denkmalschutzbehörde bei der Durchführung der Aufgaben, die sie nach dem Gesetz zu erfüllen hat. Der Denkmalbeirat wird zu wichtigen Entscheidungen gehört. Das sind z. B. geplante Abbrüche von Kulturdenkmälern oder alle Veränderungen, die eine wesentliche Beeinträchtigung der Denkmäler darstellen. Auch bei der Verwendung der im Kreishaushalt zur Verfügung stehenden Mittel und der Vergabe des Denkmalschutzpreises werden die Mitglieder des Denkmalbeirates beteiligt.
Die Handwerkskammer Wiesbaden bietet weitere Informationen zum Thema "Denkmalschutz" an. Auf der Internetseite der Handwerkskammer finden Sie ein Handschriftenverzeichnis mit Handwerksfirmen und nützliche Tipps zur Restaurierung und Pflege von Denkmälern.
Susanne Milch
Denkmalschutz
Karl-Kellner-Ring 51
35576 Wetzlar
06441 407-1707
06441 407-1066
susanne.milch@lahn-dill-k...
Harald Losacker
Denkmalschutz
Karl-Kellner-Ring 51
35576 Wetzlar
06441 407-1706
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