Unabhängig von dem Angebot der Einrichtung einer Beistandschaft beraten und unterstützen wir werdende, unverheiratete Mütter, allein sorgende Elternteile sowie Eltern und junge Volljährige bis zum 21. Lebensjahr in folgenden rechtlichen Angelegenheiten:
Haben Sie Fragen zu einem der genannten Themen? Kontaktieren Sie uns. Wir helfen Ihnen gerne weiter!
Mehr Informationen finden Sie in unserem Infoblatt. Auf der Seite des Oberlandesgerichtes Frankfurt finden Sie Informationen zu den Unterhaltsgrundsätzen.
Vormundschaften werden durch das Amtsgericht (Familiengericht) eingerichtet, wenn die Eltern die Verantwortung für ihre Kinder nicht mehr übernehmen können oder rechtlich nicht dazu befugt sind.
Als Vormund können entweder Privatpersonen oder die Abteilung Kinder- und Jugendhilfe des Lahn-Dill-Kreises (ehemaliges Jugendamt) eingesetzt werden. Wird die Abteilung Kinder- und Jugendhilfe bestellt, spricht man von einer sogenannten Amtsvormundschaft. Der (Amts-)Vormund nimmt die Rechte und Pflichten der Eltern wahr. Er besitzt die volle rechtliche Stellung als gesetzlicher Vertreter und vertritt somit die Interessen des minderjährigen Kindes oder Jugendlichen (Mündel), zu dem er regelmäßig Kontakt hält.
Für Kinder minderjähriger, unverheirateter Mütter tritt kraft Gesetzes, nach deren Geburt die (Amts)Vormundschaft ein. Hier liegt jedoch das wesentliche Erziehungsrecht bei der jungen Mutter.
Werden nur Teilbereiche der elterlichen Sorge durch das Familiengericht entzogen, wird ein Pfleger eingesetzt.
Wenden Sie sich einfach über die nebenstehenden Kontaktdaten an uns. Wir helfen Ihnen gerne weiter!
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