Das oberste Ziel der Lebensmittelüberwachung ist der Verbraucherschutz. Die Bürgerinnen und Bürger sollen qualitativ hochwertige und gesundheitlich unbedenkliche Lebensmittel verzehren können und insbesondere geschützt werden vor akuten Gesundheitsschäden, Gesundheitsgefährdung durch langfristige (chronische) Effekte; Irreführung, Übervorteilung und Täuschung (Betrug).
Die amtliche Lebensmittelüberwachung kontrolliert in erster Linie gewerbliche Betriebe, die Lebensmittel herstellen, bearbeiten oder verkaufen. Das sind z. B. Supermärkte, Restaurants, Imbissbetriebe, Kioske, Bäckereien, Fleischereien, Getränkehändler genauso wie Obst- und Gemüseerzeuger, milchproduzierende Landwirte und industrielle Verarbeitungsbetriebe für Fleisch- und Wurstwaren oder Kartoffelprodukte. Die Kontrolle umfasst also alle Produktionsstufen von der Urproduktion bis zum Einzelhandel bzw. bis zur Gastronomie. Auch Betriebe, die Kosmetika, Bedarfsgegenstände (z. B. Textilien, Spielzeug, Essgeschirr) oder Tabakerzeugnisse produzieren oder in Verkehr bringen, werden kontrolliert.
Alle Betriebe werden regelmäßig unangekündigt kontrolliert, außerdem unterstützen und beraten wir Betriebe z .B. bei Bau- bzw. Umbaumaßnahmen hinsichtlich der Umsetzung der hygienerechtlichen Anforderungen sowie bei erforderlichen Zulassungsverfahren. Auch die Schlachtbetriebe werden laufend von Mitarbeitern des Veterinäramtes überwacht.
Die Überwachung dieser Betriebe erfolgt nach den vier wesentlichen Elementen:
Wie genau diese Kontrolle funktioniert und was mit den Ergebnissen passiert, lesen Sie hier.
Wenn ein gekauftes Produkt nicht die Qualität oder die Menge aufweist, die es laut Beschreibung haben sollte oder wenn es vorzeitig verdirbt, sollten Sie es zunächst in das Geschäft zurückbringen. Wenn aber eine Gesundheitsgefahr von einem Produkt ausgeht oder häufiger Mängel in einem Geschäft oder einer gastronomischen Einrichtung festgestellt werden oder der Geschäftsführer nicht auf die Reklamation eingeht, sollten Sie sich an die amtliche Lebensmittelüberwachung wenden.
Zuständig ist jeweils die Lebensmittelüberwachung in dem Landkreis, in dem das Produkt gekauft wurde, nicht die Ihres Wohnortes, falls dieser in einem anderen Landkreis liegt. Am besten setzen Sie sich zunächst telefonisch mit uns in Verbindung, so dass alles Weitere besprochen werden kann. Alle Hinweise und Beschwerden werden von uns vertraulich behandelt.
Wenn Gesundheitsschäden eingetreten sind, sollten Sie einen Arzt aufsuchen. Seine Diagnose ist unter Umständen wichtig für die Beurteilung, ob die Erkrankung tatsächlich durch den Verzehr des verdächtigten Lebensmittels verursacht worden sein könnte. Bei Einzelerkrankungen ist der Nachweis eines Zusammenhangs zwischen einer Erkrankung und dem Verzehr eines bestimmten Lebensmittels meist sehr schwierig. Hilfreich sind folgende Angaben:
Veterinäramt
Schlossstraße 20
35745 Herborn
06441 407-7711
06441 407-7723
veterinaeramt@lahn-dill-k...