Adoption
Willkommen im Adoptionsbereich des Lahn Dill Kreises.
Adoption ist ein rechtlich geregelter Prozess, der das Ziel hat, Kindern ein stabiles und förderliches Umfeld zu ermöglichen. Sowohl für Personen, die ein Kind adoptieren möchten, als auch für Mütter oder Eltern, die eine Adoption in Erwägung ziehen, stellen wir umfassende Informationen und Begleitung bereit.
Eine Adoption kann nur über eine anerkannte Vermittlungsstelle erfolgen. Eine anderweitige Vermittlung ist zum Schutz des Kindes untersagt. Diese Vermittlungsstelle sucht Eltern für ein bestimmtes Kind und nicht Kinder für bestimmte Eltern.
Adoption kann in unterschiedlichen Formen erfolgen (Stiefkindadoption, Pflegekindadoption, Auslandsadoption, Verwandtenadoption).
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Aufgabenbereich
- Wir beraten Eltern und werdende Eltern, die überlegen, ihr Kind zur Adoption vermitteln zu lassen
- Paare, die ein Kind adoptieren möchten
- Personen, die das Kind des Ehepartners adoptieren möchten (Stiefkindadoptionen)
- Verwandte, die ein verwandtes Kind adoptieren möchten
- Adoptierte Erwachsene, die nach ihrer Herkunft suchen
Es ist Aufgabe der Fachkräfte der Adoptionsvermittlungsstelle, für ein adoptionsbedürftiges Kind geeignete Eltern zu finden.
Die Vermittlung eines Kindes ist von vielen Faktoren abhängig. Entscheidend sind die Bedürfnisse des Kindes, die Vorstellungen und Wünsche seiner leiblichen Eltern für das Kind, die Kompetenzen und Ressourcen der Bewerbenden und die Bedürfnisse der Kinder, die ggf. bereits in der Familie leben.
Für eine Adoption bewerben
Die Bewerbung um ein Kind ist ein langwieriger Prozess, da die Bewerberinnen und Bewerber von den Mitarbeitenden der Vermittlungsstelle eingehend auf ihre Fähigkeit als Adoptiveltern geprüft werden.
Es können auch Eltern, die bereits leibliche Kinder haben, ein Kind adoptieren. Hier darf eine Adoption jedoch nur dann erfolgen, wenn die Interessen sowohl der leiblichen Kinder als auch des angenommenen Kindes durch die neue Familienkonstellation nicht gefährdet werden.
Ein Höchstalter für die Aufnahme eines Adoptivkindes schreibt das Gesetz nicht vor und es herrschen hier in der Praxis nicht ganz einheitliche Bedingungen. Es wird jedoch darauf geachtet, dass Kinder (besonders Säuglinge) zu Eltern gegeben werden, zu denen ein üblicher Eltern-Kind-Altersabstand besteht. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter empfiehlt einen natürlichen Altersabstand zum Kind von maximal 35 bis 40 Jahren.
Neben dem Alter der Bewerberinnen und Bewerber werden folgende Punkte eingehend geprüft:
Nachdem Sie das Bewerberverfahren absolviert haben und als Adoptivbewerbende geeignet und anerkannt sind, werden Sie auf der Adoptionsliste geführt. Wir sprechen ab diesem Zeitpunkt vom Beginn der Wartezeit.
Es ist wichtig, dass Sie zu den Fachkräften der Adoptionsvermittlungsstelle regelmäßig, alle drei Monate, Kontakt halten und familiäre oder berufliche Veränderungen mitteilen.
Zu Veranstaltungen und Seminaren der Adoptionsvermittlungsstelle sind Sie herzlich willkommen.
Sie können sich, in Absprache mit den pädagogischen Fachkräften, bei anderen Adoptionsvermittlungsstellen bundesweit bewerben.
Zur Dauer der Wartezeit ist keine verlässliche Aussage zu treffen. Es kann auch sein, dass Ihnen – trotz der ausgesprochenen Eignung – kein Kind vorgeschlagen wird. Ein Rechtsanspruch auf die Vermittlung eines Kindes besteht nicht.
Stiefkindadoption
Vor einer Stiefkindadoption wenden Sie sich bitte zwecks Ausstellung eines Beratungsscheines gemäß § 9a Adoptionsvermittlungsgesetz an uns. Zum 01.04.2021 ist das Gesetz zur Verbesserung der Hilfen für Familien bei Adoption (AdVermiG) in Kraft getreten. Sie benötigen daher den Beratungsschein bevor sie eine notarielle Erklärung abgeben können.
Frauenpaare, die zum Zeitpunkt der Geburt miteinander verheiratet sind, benötigen keinen Beratungsschein.
Ein Kind zur Adoption freigeben
Die Entscheidung, ein Kind zur Adoption freizugeben, gehört zu den schwierigsten Schritten, die eine Mutter gehen kann. Wir wissen, dass damit viele Fragen, Sorgen und Unsicherheiten verbunden sind.
Unsere Aufgabe ist es, Sie in dieser Situation neutral, vertraulich und umfassend zu beraten. Sie erhalten bei uns Informationen zu Ihren Rechten, zum Ablauf des Adoptionsverfahrens sowie zu den Möglichkeiten, die Ihnen offenstehen. Dabei steht stets das Wohl Ihres Kindes im Mittelpunkt.
Die Entscheidung liegt allein bei Ihnen. Wir begleiten und unterstützen Sie auf diesem Weg – einfühlsam, respektvoll und mit der nötigen rechtlichen Klarheit.
Weitere Informationen und Links
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