Eingliederungshilfen für Menschen mit Behinderung
Auf dieser Seite:
Hier kommen Sie direkt zum gewünschten Thema:
ZeBraH
Aufgabe des ZeBraH ist die Koordination der Eingliederungshilfen für Menschen mit Behinderungen. Ziel ist die Hilfeplanung aus einer Hand für behinderte Kinder, Jugendliche und Erwachsene durch ein multiprofessionelles Team von Sozialarbeiterinnen und -arbeitern sowie Sozialpädagoginnen und -pädagogen, Ärztinnen und Ärzten sowie Verwaltungsfachleuten
Pädagogische Frühförderung für Kinder im Vorschulalter
Entwicklungsauffällige Kinder und Kinder mit einer Behinderung werden in den Frühförderstellen individuell betreut. Die Antragsstellung erfolgt auf Empfehlung des Kinderarztes über die jeweilige Frühförderstelle. Die Frühförderstellen sind:
Kontakt
Kontakt
Integrationsplatz im Kindergarten
Es ist möglich einen Integrationsplatz in Kindergärten oder Kindertagesstätten einzurichten. Jedem Kind mit einer Behinderung soll die Eingliederung in die Gesellschaft ermöglicht, die Entwicklung gefördert und Benachteiligungen vermieden werden. Hier erhalten Sie Informationen zum Antragsverfahren einer Integrationshilfe sowie über die Kosten, Beförderung und Voraussetzung. Diese Informationen finden Sie auch als Merkblatt im Bereich Downloads, dort finden Sie auch die nötigen Formulare und Anträge.
Kontakt
Hilfe für Menschen mit Behinderungen
Karl-Kellner-Ring 55
35576 Wetzlar
Teilhabe zur Bildung (Teilhabeassistenz)
Schülerinnen und Schüler mit körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderungen, die zum Besuch der Schule einer individuellen Unterstützung bedürfen, können durch eine sogenannte Teilhabeassistenz begleitet werden. Kontaktieren Sie bitte vor Antragstellung den Fachdienst Eingliederungshilfen für Menschen mit Behinderungen. Die Sachbearbeiter werden dann persönlich mit Ihnen besprechen, welche Unterlagen zur Antragstellung benötigt werden.
Hinweis:
Eingliederungshilfe für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Wetzlar
Seit dem 15. November 2019 bearbeitet und entscheidet der Magistrat der Stadt Wetzlar für alle Personen, die im Stadtgebiet Wetzlar (Kernstadt und Stadtteile) wohnen, die Eingliederungshilfen nach §§ 53 ff SGB XII in eigener Zuständigkeit. Betroffen sind z. B. Anträge auf Frühförderung, Integrationsmaßnahmen in Kitas und Teilhabeassistenz in Schulen.
Die Kontaktaufnahme erfolgt über das Jugendamt der Stadt Wetzlar, Tel.: 06441 99-5111
Kontakt
Kommunale Behindertenbeauftragte des Lahn-Dill-Kreises
Karl-Kellner-Ring 55
35576 Wetzlar
Formulare und Anträge
Pädagogische Frühförderung durch die Frühförder- und Beratungsstelle der Lebenshilfe Dillenburg in Herborn-Burg
Pädagogische Frühförderung durch die Frühförder- und Beratungsstelle der Lebenshilfe in Wetzlar
Vorgeschaltetes Fallmanagement in der Eingliederungshilfe – Auftrag der Kita
Vorgeschaltetes Fallmanagement in der Eingliederungshilfe – Auftrag der Kita
Entbindung von der Schweigepflicht für den Auftrag an das vorgeschaltete Fallmanagement
Integrationsplatz in der Kindertageseinrichtung Informationen für die Eltern
Integrationsplatz in der Kindertageseinrichtung Informationen für die Träger der Kindertageseinrichtungen
Elternantrag auf Gewährung eines Entgeltes für einen Integrationsplatz in einer Tageseinrichtung für Kinder
Anwesenheitsliste Integrationsplatz
Zusatzangaben zum Integrationsplatz (Formblatt Personal)
Nachweis der entstandenen Personalkosten im Rahmen eines „Integrationsplatzes für Kinder mit Behinderung in Tageseinrichtungen für Kinder“ über das gewährte Entgelt in Höhe von jährlich 1.275,00 € pro bewilligter Fachkraftstunde
Entbindung von der Schweigepflicht
Trägererklärung gemäß der Vereinbarung zur Integration von Kindern mit Behinderung vom vollendeten 1. Lebensjahr bis Schuleintritt in Tageseinrichtungen für Kinder vom 01.08.2014
Kontakt
Hilfe für Menschen mit Behinderungen
Karl-Kellner-Ring 55
35576 Wetzlar

