30.10.2023 | 14:44
Blauzungenkrankheit: Was Tierhalter beachten sollten
Zwei Fälle des Bluetongue Virus‘ in Deutschland bestätigt / Kreis-Veterinäramt empfiehlt Impfung

Die Blauzungenkrankheit verbreitet sich aktuell auch in Deutschland. Das Kreis-Veterinäramt gibt Tierhalterinnen und Tierhaltern, beispielsweise von Rindern, Tipps. Foto: Lahn-Dill-Kreis/Marie-Therese Koch
Nachdem das sogenannte Bluetongue Virus (BTV) vom Serotyp 3, auch als Blauzungenkrankheit bezeichnet, schon seit einigen Wochen in den Niederlanden kursierte und sich dort rasant verbreitete, wurde am 12. Oktober 2023 auch der erste Fall in Deutschland in einem Schafbestand in Kleve, Nordrhein-Westfalen, bestätigt. Am 25. Oktober 2023 wurde ein weiterer Fall in einem Schafbestand im Landkreis Ammerland in Niedersachsen bestätigt. Das Kreis-Veterinäramt informiert, was Tierhalterinnen und -halter auch im Lahn-Dill-Kreis jetzt beachten sollten.
BTV wird über Stechmücken der Gattung Culicoides (Gnitzen) übertragen. Im Regelfall handelt es sich bei der Blauzungenkrankheit um eine akut verlaufende Krankheit, die zu hohen Verlusten im Tierbestand führen kann. Empfänglich für eine Ansteckung sind alle Arten von Wiederkäuern, wie Rinder, Schafe, Ziegen, Wildwiederkäuer und Neuweltkameliden, wie zum Beispiel Alpakas. Für den Menschen stellt das Virus keine Gefahr dar. Fleisch und Milch sowie daraus hergestellte Erzeugnisse können daher ohne Bedenken verzehrt werden.
In Deutschland gilt BTV als anzeigepflichtige Tierseuche. Wer Tiere hält, ist also dazu verpflichtet, auch den Verdacht auf BTV beim Kreis-Veterinäramt zu melden. Auffällige Symptome sind zum Beispiel hohes Fieber, Fressunlust, Speicheln, eine geschwollene Zunge, die in seltenen Fällen bläulich verfärbt sein kann, sowie Lethargie und Läsionen an Schleimhäuten. Bemerken Tierhalterinnen und -halter eine solche Symptomatik, sollten sie die betroffenen Tiere isolieren und untersuchen lassen. Wird der Verdacht bestätigt, kommt es zu einer Bestandssperre. Das Kreis-Veterinäramt kann eine Kontrollzone von 50 Kilometern sowie eine Schutzzone von 100 Kilometern um den betroffenen Betrieb anordnen. Für diese Zonen gelten einschneidende Handels- und Verbringungsbeschränkungen.
Aufgrund der aktuellen BTV-Ausbrüche in Nordrhein-Westfalen und Niedersachen ist für die dort geltenden Sperrgebiete das innergemeinschaftliche Verbringen von lebenden Wiederkäuern sowie Produkten stark eingeschränkt. So darf ein Tier zum Beispiel nur zur sofortigen Schlachtung verbracht werden, wenn es im Ursprungsbetrieb in den vorausgegangenen 30 Tagen keinen Fall von BTV gab und das Tier binnen 24 Stunden nach Ankunft geschlachtet wird. Verbringungen innerhalb und aus BTV-freien Bundesländern dürfen weiterhin erfolgen. Nähere Informationen dazu bietet das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz unter folgendem Link:
https://umwelt.hessen.de/tierschutz-und-tierseuchen/tierseuchen/blauzungenkrankheit
Da es gegen den Serotypen 3 momentan noch keine geeignete Impfung gibt, ist der Schutz vor den Mücken aktuell die einzige Möglichkeit, die Tiere vor einer Ansteckung zu bewahren. Das Kreis-Veterinäramt empfiehlt den Einsatz von Insektenschutzmitteln. Zusätzlich sollten Tiere zur Dämmerung hin in den Stall gebracht werden, da die Mücken vor allem zu Dämmerzeiten aktiv sind.
In Deutschland trat in den vergangenen Jahren vor allem der Serotyp 8 der Blauzungenkrankheit auf. In Frankreich breitet sich aktuell ein neuer BTV8 Serotyp aus, der im Gegensatz zu dem BTV8 Serotyp aus dem letzten Seuchengeschehen von 2018 auch mit klinischen Symptomen einhergeht. Nach Auskunft des Friedrich-Löffler-Instituts (FLI) ist der in Deutschland vorhandene Impfstoff gegen BTV8 auch gegen den neuen BTV8 Serotyp wirksam. Aufgrund der Einschleppungsgefahr und der klinischen Symptomatik, wird den hessischen Tierhalterinnen und -haltern die Impfung gegen BTV8 empfohlen. Das Kreis-Veterinäramt schließt sich dieser Empfehlung an. Die entsprechende Allgemeinverfügung zur Genehmigung der Impfung gegen BTV8 ist auf der Homepage des Lahn-Dill-Kreises unter folgendem Link einsehbar: https://www.lahn-dill-kreis.de/verwaltung/bekanntmachungen/