30.04.2025 | 09:47

Digitale Lichtbilder für Aufenthaltstitel: Änderungen ab dem 1. Mai 2025

Ausländerbehörde des Lahn-Dill-Kreises weist auf neue gesetzliche Vorgaben hin

Ab sofort sind digitale Lichtbilder für den Aufenthaltstitel notwendig. Foto: photology2000 via canva.com

Ab sofort sind digitale Lichtbilder für den Aufenthaltstitel notwendig. Foto: photology2000 via canva.com

Aufgrund gesetzlicher Vorgaben können ab dem 1. Mai 2025 bei der Ausländerbehörde des Lahn-Dill-Kreises Anträge auf Verlängerung oder Erteilung von Aufenthaltstiteln nur noch mit digitalen Lichtbildern bearbeitet werden. Papiergebundene Passbilder werden ab diesem Zeitpunkt nicht mehr akzeptiert. Diese Regelung gilt nicht für Inhaberinnen und Inhaber von Duldungen oder Gestattungen.

Zum Einreichen des digitalen Lichtbildes erhalten Kundinnen und Kunden bei vielen Fotodienstleistern nach der Aufnahme des Fotos einen QR-Code. Dieser QR-Code ermöglicht es der Ausländerbehörde, das hinterlegte Bild direkt herunterzuladen. Der QR-Code kann entweder per E-Mail an ABH@Lahn-Dill-Kreis.de gesendet, ausgedruckt persönlich vorgelegt oder per Post an die Ausländerbehörde des Lahn-Dill-Kreises, Karl-Kellner-Ring 51, 35576 Wetzlar gesendet werden. Wichtig: Beim Ausdruck wird nicht das Bild, sondern lediglich der QR-Code benötigt.

Ohne ein digitales Lichtbild ist eine Bearbeitung des Antrags nicht möglich.