07.11.2023 | 10:50

In EU-Kartenführerschein umtauschen: nächste Frist am 19. Januar 2024

Papierführerscheine der Jahrgänge 1965 bis 1970 sollen jetzt umgetauscht werden

Die Umtauschfristen für den Papierführerschein im Überblick. Grafik: Lahn-Dill-Kreis

Die Umtauschfristen für den Papierführerschein im Überblick. Grafik: Lahn-Dill-Kreis

Die alten grauen oder rosa Führerscheine müssen in einen neuen EU-Kartenführerschein umgetauscht werden. Die nächsten Fristen stehen bald an: Bis zum 19. Januar 2024 sollen alle Führerscheininhaberinnen und -inhaber der Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 ihren Führerschein umtauschen.

Was wird für den Umtausch benötigt?

Um den Führerschein tauschen zu können, müssen folgende Unterlagen vorliegen:

  • gültiger Personalausweis, beziehungsweise Reisepass mit neuer Meldebestätigung;
  • bisheriger Führerschein (und eine Karteikartenabschrift, falls der Führerschein nicht vom Landrat des Lahn-Dill-Kreises ausgestellt wurde);
  • aktuelles biometrisches Lichtbild ohne Kopfbedeckung (circa 35 x 45 Millimeter).
  • Der Umtausch kostet 30,30 Euro.

Wo muss man einen Termin vereinbaren?

Wer seinen Führerschein umtauschen möchte, vereinbart vorher bitte unbedingt einen Termin bei der zuständigen Führerscheinstelle des Lahn-Dill-Kreises in Wetzlar oder in Herborn-Burg:

  • Führerscheinstelle Wetzlar
    35576 Wetzlar, Baumeisterweg 3; Tel.: 06441 407-2523 oder-2524;
    Öffnungszeiten: Dienstag bis Freitag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr und zusätzlich am Donnerstag von 13:30 Uhr bis 17.30 Uhr.
  • Führerscheinstelle Herborn-Burg
    35745 Herborn-Burg, Junostraße 1 F; Tel.: 06441 407-7330 oder -7300; Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr und zusätzlich am Donnerstag von 13:30 Uhr bis 17.30 Uhr.

Was, wenn die Umtauschfrist nicht eingehalten wird?

Wer die Frist nicht mehr einhalten kann, muss bei einer Verkehrskontrolle mit einem Verwarnungsgeld von zehn Euro rechnen. Wen man sich bereits um einen Umtausch bemüht hat, kann es hilfreich sein, den entsprechenden Mailverkehr oder die Terminbestätigung für den Umtausch mitzuführen. Wichtig: Es geht um den Umtausch des Führerscheins, also des Dokumentes. Ein versäumter Umtausch führt nicht dazu, dass die Fahrerlaubnis verloren geht und der Kraftfahrer sich womöglich der Straftat des Fahrens ohne Fahrerlaubnis schuldig macht.

„Die Nachfrage bei unseren Führerscheinstellen ist groß. Wir bitten alle, die ihre alten Scheine umtauschen wollen, um Geduld“, erklärt Landrat Wolfgang Schuster. Er rät, dass sich die Jahrgänge, die erst 2025 ihren Führerschein umtauschen müssen, schon im nächsten Frühjahr oder Sommer um einen Termin in den Führerscheinstellen des Lahn-Dill-Kreises kümmern.

Der neue Führerschein ist zunächst 15 Jahre gültig und muss dann – wie der Personalausweis – mit einem aktuellen Foto ohne weitere Prüfung erneuert werden. Auf Wunsch kann der alte Führerschein, der zuvor ungültig gemacht wird, zur Erinnerung ausgehändigt werden. Alle bestehenden Berechtigungen werden ohne Abstriche übernommen. Es gehen keine erworbenen Führerscheinklassen verloren.

Detaillierte Informationen, den Antrag zum Ausdrucken sowie die weiteren Umtauschfristen gibt es unter: www.lahn-dill-kreis.de/fuehrerschein-umtausch