13.04.2021 | 13:12
Geflügel muss im Stall bleiben
Landkreis trifft Vorsichtsmaßnahme zum Schutz gegen sich ausbreitende Geflügelpest

Foto: Lahn-Dill-Kreis
Aufgrund der aktuellen Vogelgrippesituation in Deutschland muss sämtliches Geflügel in bestimmten Regionen des Lahn-Dill-Kreises ab sofort im Stall bleiben. Die Aufstallungspflicht gilt für Gebiete entlang der Lahn und Dill sowie am Aartalsee.
Seen, ihre umlaufenden Gebiete sowie die Gebiete an fließendem Gewässer zählen zu den Risikoregionen, da hier das Aufkommen von Wildvögeln besonders hoch ist. Die Aufstallungspflicht ist speziell für die Gebiete an Lahn und Dill sowie am Aartelsee ausgewiesen. Wer in diesen Gebieten Geflügel hält, muss seine Tiere entweder in geschlossenen Ställen oder unter einer nach oben gegen Einträge von außen gesicherten Abdeckung mit einer zusätzlich gesicherten Seitenbegrenzungen halten, um das Eindringen von Wildvögeln zu verhindern. Die Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Geflügelpest, auch aviäre Influenza genannt, sowie genauere Informationen zu den ausgewiesenen Gebieten, können hier eingesehen werden.
Bei der Aufstallungspflicht handelt es sich um eine reine Vorsichtsmaßnahme. Halterinnen und Halter sämtlicher Geflügelsorten, wie Hühner, Perlhühner, Rebhühner, Truthähne, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse sind demnach verpflichtet, ihre Tiere durch eine Aufstallung zu schützen. Diese Maßnahme soll helfen die Einschleppung oder Verschleppung der Geflügelpest durch Wildvögel in den Lahn-Dill-Kreis zu vermeiden. Infektionen des Menschen mit H5N8 sind äußerst unwahrscheinlich und bisher nicht bekannt.
Die Geflügelpest ist äußerst ansteckend
Das Virus der aviären Influenza wird vor allem durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren, aber auch über Kot und andere durch Ausscheidungen von infizierten Tieren kontaminierte Materialien wie Einstreu, übertragen. Hierbei spielen Wildvögel als Eintragsquelle eine wichtige Rolle, da sie Oberflächengewässer, Futtermittel und Einstreu kontaminieren können. Besonders Wasservögel stellen nach den vorliegenden Erkenntnissen ein Risiko dar, da sie infiziert sein können und den Erreger ausscheiden, ohne selbst Krankheitssymptome zu zeigen. Insbesondere Freilandhaltungen und Stallhaltungen, bei denen keine adäquate Schutzvorrichtung gegen das Eindringen von Wildvögeln besteht, sind gefährdet, da ein direkter Kontakt mit infizierten Wildvögeln und kontaminiertem Material naturgemäß möglich ist. Die hochansteckende Viruserkrankung kann bei Hühnern und anderem Geflügel zu schweren klinischen Erkrankungen bis hin zum Tod der infizierten Tiere führen. Darüber hinaus führt die Geflügelpest in Hausgeflügelbeständen zu erheblichen Handelsbeschränkungen und damit zu weiteren erheblichen wirtschaftlichen Schäden.