31.10.2025 | 13:50
Geflügelpest: Haltungen im Lahn-Dill-Kreis zu weiteren Schutzmaßnahmen angewiesen
Lahn-Dill-Kreis erlässt weitere Allgemeinverfügung: Aufstallungspflicht, Einschränkungen des Reisegewerbes und Untersagung von Geflügelausstellung

Symbolbild Hühnerstall. Foto: Lahn-Dill-Kreis
Aufgrund der aktuellen Geflügelpest-Fälle in der Region und der Gefahr einer weiteren Ausbreitung erlässt der Lahn-Dill-Kreis eine Allgemeinverfügung zur Aufstallung von Geflügel und zu Einschränkungen des Reisegewerbes und zur Untersagung von Geflügelausstellung.
Ab dem 1. November 2025 sind alle Geflügelhalter im Kreis verpflichtet, ihre Tiere entweder in geschlossenen Ställen oder unter speziellen Schutzvorrichtungen zu halten, die einen Kontakt zu Wildvögeln und Einträge von oben verhindern. Darüber hinaus sind Geflügelausstellungen, Geflügelmärkte sowie Veranstaltungen ähnlicher Art im gesamten Kreisgebiet bis auf Weiteres untersagt.
Für Geflügel, das im Reisegewerbe abgegeben wird, gilt ab sofort eine Untersuchungspflicht auf das Geflügelpestvirus. Wer im Gebiet des Lahn-Dill-Kreises mit Geflügel in Form eines Reisegewerbes handelt, darf Geflügel demnach gewerbsmäßig nur abgeben, wenn dieses höchstens vier Tage vor Abgabe klinisch tierärztlich oder im Fall von Enten und Gänsen, virologisch, mit negativem Ergebnis auf das Virus der Aviären Influenza untersucht worden ist.
Der Erste Kreisbeigeordnete Frank Inderthal betont: „Die Gesundheit unserer Geflügelbestände und der Schutz der Landwirtschaft haben höchste Priorität. Wir appellieren an alle Halter, die neuen Vorgaben schnellstmöglich umzusetzen, um eine Ausbreitung des Virus zu verhindern.“
Meldung von toten Wildvögeln
Das Veterinäramt weist darauf hin, dass alle Bürgerinnen und Bürger aufgefordert sind, tote Wildvögel – insbesondere Kraniche, Störche, Schwäne, Enten, Gänse und Greifvögel – sofort zu melden. Diese sollten nicht berührt werden, um eine mögliche Verschleppung des Virus zu verhindern. Auffällige Funde von toten Vögeln, insbesondere wenn mehrere Tiere derselben Art an einem Ort liegen, sind an das Veterinäramt zu melden. Wer einen toten Wildvogel entdeckt, kann dies direkt beim Veterinäramt melden. Hierfür hat der Lahn-Dill-Kreis unter www.lahn-dill-kreis.de/vogelmeldung einen digitalen Meldebogen eingerichtet. Außerdem ist das Veterinäramt unter der Rufnummer 06441 407-7611 oder per E-Mail an Tiergesundheit@lahn-dill-kreis.de erreichbar. Am Wochenende ist für die Telefonhotline eine Rufbereitschaft eingerichtet.
Anmeldung von Geflügelhaltungen
Alle Geflügelhaltungen im Lahn-Dill-Kreis müssen gemäß den geltenden Vorschriften beim Veterinäramt angemeldet werden. Dies gilt sowohl für landwirtschaftliche Betriebe als auch für private Hobbyhalter. Informationen zur Anmeldung sowie zu weiteren aktuellen Maßnahmen finden Geflügelhalterinnen und -halter auf der Website des Lahn-Dill-Kreises unter www.lahn-dill-kreis.de/tiergesundheit.

