11.12.2025 | 09:20
Vogelgrippe: Stallpflicht für kleinere Betriebe gelockert
Veterinäramt des Lahn-Dill-Kreises passt Maßnahmen zur Aviären Influenza an

Symbolbild Geflügel/Hahn. Foto: Lahn-Dill-Kreis
Das Veterinäramt des Lahn-Dill-Kreises hat, nach aktueller Bewertung der Risikosituation im Bezug auf die Vogelgrippe, die allgemeine Aufstallungspflicht für Hühner, Gänse und Enten sowie sonstige Vögel aufgehoben. Es ist davon auszugehen, dass der größte Teil des diesjährigen Vogelzuges in den Süden nun vorüber ist und sich die Lage entspannt.
Die bisherige allgemeine Stallpflicht wird deshalb auf eine risikoorientierte Stallpflicht umgestellt. Die Änderungen der Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Vogelgrippe (Aviären Influenza) treten ab sofort in Kraft. Die vorübergehenden Biosicherheitsmaßnahmen sowie das Verbot von Geflügelausstellungen, bleiben zunächst weiterhin bestehen.
Risikoorientierte Aufstallungspflicht und Risikogebiete
Mit der Anpassung der Verfügung wird die bisher geltende allgemeine Aufstallungspflicht auf eine risikoorientierte Aufstallungspflicht umgestellt. Für Geflügelbetriebe mit mehr als 1000 Tieren bleibt demnach die Aufstallungspflicht weiterhin bestehen. Kleinere Betriebe mit weniger als 1000 Tieren sind zukünftig hingegen von der Aufstallungspflicht befreit, sofern sie nicht in einem besonders gefährdeten Gebiet liegen. Für Geflügelhaltungen, die sich im Umkreis von 200 Metern um sensible Naturschutzgebiete wie die Lahnauen, den Aartalsee und den Dutenhofener See befinden, bleibt die Aufstallungspflicht ebenfalls weiterhin bestehen. Diese Gebiete sind besonders von Wildvögeln frequentiert, weshalb hier ein erhöhtes Risiko für die Ausbreitung des Virus angenommen wird.
Biosicherheitsmaßnahmen sind weiterhin zu beachten
Trotz der Anpassungen bleibt die Einhaltung grundlegender Biosicherheitsvorkehrungen für alle Geflügelhaltungen im Kreisgebiet bestehen. Eine erhöhte Vorsicht der Geflügelhalter ist weiterhin geboten.
Die wichtigsten Maßnahmen im Überblick:
- Ställe oder Haltungseinrichtungen dürfen nicht mit Straßenkleidung, sondern nur mit extra für diesen Stall vorgesehener Schutzkleidung betreten werden, um eine Kontamination durch Erreger zu verhindern.
- Das Betreten von Stallungen ist nur mit speziell dafür vorgesehenen und gereinigten Stallschuhen erlaubt.
- Stallungen und andere Haltungseinrichtungen dürfen ausschließlich von autorisierten Personen betreten werden.
- Futter, Einstreu und andere Materialien, die mit Geflügel in Berührung kommen, müssen so aufbewahrt werden, dass Wildvögel keinen Zugriff darauf haben.
Verbot von Geflügelausstellungen bleibt bestehen
Das bisher geltende Verbot von Geflügelausstellungen und anderen Veranstaltungen, bei denen Geflügel zusammengebracht wird, bleibt unverändert bestehen. Diese Maßnahme dient dem Schutz der Tierbestände vor einer unkontrollierten Verbreitung des Virus.
„Die Anpassung der Allgemeinverfügung berücksichtigt die aktuellen Entwicklungen der Vogelgrippe und das veränderte Risiko durch den Rückgang des Kranichzuges und andere große Vogelzüge“, erklärt Dr. Giuseppe Bosco, Leiter des Veterinäramts des Lahn-Dill-Kreises. „Trotz der positiven Veränderungen bleiben wir wachsam und setzen weiterhin auf präventive Maßnahmen, um die Gesundheit unserer Geflügelbestände zu schützen.“
Meldung von toten Wildvögeln
Das Veterinäramt weist darauf hin, dass alle Bürgerinnen und Bürger aufgefordert sind, tote Wildvögel – insbesondere Kraniche, Störche, Schwäne, Enten, Gänse und Greifvögel – sofort zu melden. Diese sollten nicht berührt werden, um eine mögliche Verschleppung des Virus zu verhindern. Auffällige Funde von toten Vögeln, insbesondere wenn mehrere Tiere derselben Art an einem Ort liegen, sind an das Veterinäramt zu melden. Hierfür hat der Lahn-Dill-Kreis unter www.lahn-dill-kreis.de/vogelmeldung einen digitalen Meldebogen eingerichtet. Außerdem ist das Veterinäramt unter der Rufnummer 06441 407-7611 oder per E-Mail an Tiergesundheit@lahn-dill-kreis.de erreichbar. Am Wochenende ist für die Telefonhotline eine Rufbereitschaft eingerichtet.



