Aufenthaltstitel für geflüchtete Menschen aus der Ukraine verlängern sich automatisch
Alle Aufenthaltstitel von geflüchteten Menschen aus der Ukraine, die am 1. Februar 2026 noch gültig sind, verlängern sich automatisch bis zum 4. März 2027 – auch die damit verbundenen Regeln, zum Beispiel zur Wohnsitznahme oder zur Arbeitserlaubnis. Das gilt auch dann, wenn auf dem Aufenthaltstitel ein Ablaufdatum wie 4. ...











