Waffen- & Sprengstoffwesen

Hinweis

Persönliche Vorsprachen können nur nach vorheriger Terminabsprache mit dem/der jeweiligen Sachbearbeiter/in vereinbart werden. Sie können gerne Ihre Anträge im schriftlichen Verfahren auf dem Postweg oder per E-Mail an uns richten.

*Annahmeschluss am Donnerstag ist um 17:30 Uhr.

Auf dieser Seite:

Hier kommen Sie direkt zum gewünschten Thema:

Unsere Servicezeiten:

Vorsprachen nur mit Terminvereinbarung

  • Montag: 07:30 – 12:30 Uhr

  • Dienstag: 07:30 – 12:30 Uhr

  • Mittwoch: 07:30 – 12:30 Uhr

  • Donnerstag: 07:30 – 12:30 Uhr
    und 13:30 – 18:00 Uhr*

  • Freitag: 07:30 – 12:30 Uhr

waffe digital

Im Bereich Waffenrecht eröffnet Ihnen das Land Hessen mit dem Portal „waffe digital“ die Möglichkeit, Ihren Antrag direkt online bei der Waffenbehörde zu stellen. Über einen Antragsassistenten können Sie sich schnell informieren, den richtigen Antrag auswählen und sofort mit der Eingabe der Daten beginnen. Es ist möglich, dass Sie auch alle für die Antragstellung erforderlichen Dokumente sofort elektronisch an die Waffenbehörde übersenden.

Für die Antragstellung ist die Erstellung eines Benutzerkontos erforderlich.

Grundsätzlich haben Sie selbstverständlich auch weiterhin die Möglichkeit, über unsere bisherigen Formulare (siehe: Downloads) Ihre Anträge zu stellen.

Hier kommen Sie zum Portal „waffe digital“

Wir sind Ihre Ansprechpartner für Waffen- und sprengstoffrechtliche Erlaubnisse

  • Waffenrecht allgemein
  • Erteilung von Waffenscheinen zum Führen von erlaubnispflichtigen Schusswaffen
  • Erteilung von Waffenhandelserlaubnissen
  • Erteilung von Erlaubnissen für Waffen- und Munitionssammler
  • Erteilung von Schießerlaubnissen
  • Erteilung / Versagung von Genehmigungen zum Betrieb von Schießstätten
  • Sprengstoffrecht allgemein
  • Versagung und Widerruf von waffen- und sprengstoffrechtlichen Erlaubnissen
  • Erteilung von Erlaubnissen zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition (Waffenbesitzkarten für Jäger und Sportschützen)
  • Ausstellung von Europäischen Feuerwaffenpässen
  • Erteilung von Ein- und Ausfuhrbewilligungen
  • Bearbeitung von waffenrechtlichen Erbangelegenheiten
  • Austritte aus Schützenvereinen
  • Annahme von Waffen (Verzicht auf Waffen, Abgabe zur Vernichtung)
  • Erteilung von Kleinen Waffenscheinen zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffen, die mit einem „PTB“-Zeichen im Kreis versehen sind
  • Erteilung von Erlaubnissen zum Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen für den nichtgewerblichen Bereich (Unbedenklichkeitsbescheinigungen, Ausstellung der Erlaubnisse)

Checklisten für Ihren Termin

Sie haben einen Termin zur…

Erteilung waffenrechtliche Erlaubnisse – WBK grün Jäger

Dann bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

  • Eine sofortige Bearbeitung kann nur erfolgen, sofern die letzte waffenrechtliche Zuverlässigkeitsüberprüfung gemäß § 5 Waffengesetz aktuell (< 1 Jahr) ist.

  • Ausweisdokument / Vollmacht

  • Sachkundenachweis

  • Bedürfnisnachweis

  • Fotos von Tresor und Typenschild

  • Ausgefülltes Antragsformular „Antrag auf waffenrechtliche Erlaubnis

  • Bezahlung der Gebühren erfolgt bei Abholung (bar/EC-Karte):

    • Erteilung 35 €
    • zuzüglich Gebühren für waffenrechtliche Zuverlässigkeitsüberprüfung 22 € (Sofern diese anlassbezogen durchgeführt werden muss.)

Erteilung waffenrechtliche Erlaubnisse – WBK grün Sportschützen

Dann bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

  • Eine sofortige Bearbeitung kann nur erfolgen, sofern die letzte waffenrechtliche Zuverlässigkeitsüberprüfung gemäß § 5 Waffengesetz aktuell (< 1 Jahr) ist.

  • Ausweisdokument / Vollmacht

  • Sachkundenachweis

  • Bedürfnisnachweis

  • Fotos von Tresor und Typenschild

  • Ausgefülltes Antragsformular „Antrag auf waffenrechtliche Erlaubnis

  • Bezahlung der Gebühren erfolgt bei Abholung (bar/EC-Karte):

    • Erteilung 86 €
    • zuzüglich Gebühren für waffenrechtliche Zuverlässigkeitsüberprüfung 22 € (Sofern diese anlassbezogen durchgeführt werden muss.)

Erteilung waffenrechtliche Erlaubnisse – WBK gelb Sportschützen

Dann bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

  • Eine sofortige Bearbeitung kann nur erfolgen, sofern die letzte waffenrechtliche Zuverlässigkeitsüberprüfung gemäß § 5 Waffengesetz aktuell (< 1 Jahr) ist.

  • Ausweisdokument / Vollmacht

  • Sachkundenachweis

  • Bedürfnisnachweis

  • Fotos von Tresor und Typenschild

  • Ausgefülltes Antragsformular „Antrag auf waffenrechtliche Erlaubnis

  • Bezahlung der Gebühren erfolgt bei Abholung (bar/EC-Karte):

    • Erteilung 87 €
    • zuzüglich Gebühren für waffenrechtliche Zuverlässigkeitsüberprüfung 22 € (Sofern diese anlassbezogen durchgeführt werden muss.)

Erteilung Europäischer Feuerwaffenpass

Dann bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

  • Eine sofortige Bearbeitung kann nur erfolgen, sofern die letzte waffenrechtliche Zuverlässigkeitsüberprüfung gemäß § 5 Waffengesetz aktuell (< 1 Jahr) ist.

  • Ausweisdokument / Vollmacht

  • Aktuelles Passfoto

  • Bezahlung der Gebühren erfolgt bei Abholung (bar/EC-Karte):

    • Erteilung 58
    • zuzüglich Gebühren für waffenrechtliche Zuverlässigkeitsüberprüfung 22 € (Sofern diese anlassbezogen durchgeführt werden muss.)

Verlängerung Europäischer Feuerwaffenpass

Dann bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

Verbringungserlaubnis (Einfuhr- bzw. Ausfuhrerlaubnis)

Dann bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

  • Eine direkte Mitnahme der Einfuhr- bzw. Ausfuhrerlaubnis kann nicht gewährleistet werde, da ggf. zunächst eine Zustimmung des Mitgliedstaates erfolgen muss

  • Ausweisdokument / Vollmacht

  • Ausgefülltes Antragsformular „Antrag auf Verbringungserlaubnis

  • Bezahlung der Gebühren erfolgt bei Abholung (bar/EC-Karte):

    • Erteilung 22

Kleiner Waffenschein

Dann bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

  • Eine sofortige Bearbeitung kann nur erfolgen, sofern die letzte waffenrechtliche Zuverlässigkeitsüberprüfung gemäß § 5 Waffengesetz aktuell (< 1 Jahr) ist.

  • Ausweisdokument / Vollmacht

  • Bezahlung der Gebühren erfolgt bei Abholung (bar/EC-Karte):

    • Erteilung 58
    • zuzüglich Gebühren für waffenrechtliche Zuverlässigkeitsüberprüfung 22 € (Sofern diese anlassbezogen durchgeführt werden muss.)

Mitnutzungsberechtigung

Dann bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

  • Eine sofortige Bearbeitung kann nur erfolgen, sofern die letzte waffenrechtliche Zuverlässigkeitsüberprüfung gemäß § 5 Waffengesetz aktuell (< 1 Jahr) ist.

  • Ausweisdokument / Vollmacht

  • Ausgefülltes Antragsformular „Antrag Nutzungsberechtigung

  • Bezahlung der Gebühren erfolgt bei Abholung (bar/EC-Karte):

    • Erteilung 49
    • zuzüglich Gebühren für waffenrechtliche Zuverlässigkeitsüberprüfung 22 € (Sofern diese anlassbezogen durchgeführt werden muss.)

Voreintrag

Dann bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

  • Eine sofortige Bearbeitung kann nur erfolgen, sofern die letzte waffenrechtliche Zuverlässigkeitsüberprüfung gemäß § 5 Waffengesetz aktuell (< 1 Jahr) ist.

  • Ausweisdokument / Vollmacht

  • Bedürfnisnachweis

  • Ausgefülltes Antragsformular „Antrag auf waffenrechtliche Erlaubnis

  • Bezahlung der Gebühren erfolgt bei Abholung (bar/EC-Karte):

    • Erteilung Erwerbsberechtigung 51
    • Erteilung Munitionserwerbsberechtigung 35 €
    • zuzüglich Gebühren für waffenrechtliche Zuverlässigkeitsüberprüfung 22 € (Sofern diese anlassbezogen durchgeführt werden muss.)

Ein- und Austrag Waffe in/aus WBK und/oder EFP

Dann bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

  • Ausweisdokument / Vollmacht

  • Waffenbrief / Kaufvertrag

  • Ausgefülltes Antragsformular „An- und Abmelden von Schusswaffen (§ 37a WaffG)“

  • Bezahlung der Gebühren erfolgt bei Abholung (bar/EC-Karte):

    • Ein-/Austrag je 17
    • zuzüglich Gebühren für waffenrechtliche Zuverlässigkeitsüberprüfung 22 € (Sofern diese anlassbezogen durchgeführt werden muss.)

Sonstige waffenrechtliche Anliegen

Namensänderung:

  • Ausweisdokument / Vollmacht

  • Bescheinigung vom Standesamt (z.B. Eheurkunde)

Abgabe Waffe:

  • Ausweisdokument / Vollmacht

Ersatzausfertigung von Dokumenten:

Sonstige waffenrechtliche Anliegen

Eintragung von Verantwortlichen in Vereins-Waffenbesitzkarte:

  • Eine sofortige Bearbeitung kann nur erfolgen, sofern die letzte waffenrechtliche Zuverlässigkeitsüberprüfung gemäß § 5 Waffengesetz aktuell (< 1 Jahr) ist.

  • Ausweisdokument / Vollmacht

  • Ausgefülltes Antragsformular „Antrag waffenrechtliche Erlaubnis – Schützenvereine

  • Ausgefülltes Antragsformular „Antrag auf waffenrechtliche Erlaubnis“ (ist von dem einzutragenden Verantwortlichen auszufüllen)

  • Bezahlung der Gebühren erfolgt bei Abholung (bar/EC-Karte):

    • Eintragung je 25 €
    • zuzüglich Gebühren für waffenrechtliche Zuverlässigkeitsüberprüfung 22 € (Sofern diese anlassbezogen durchgeführt werden muss.)

Formulare und Anträge – Waffenwesen

Formulare und Anträge

Checklisten für Ihren Termin

Sie haben einen Termin zur…

Erteilung einer Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz

Eine sofortige Bearbeitung kann nur erfolgen, sofern die letzte sprengstoffrechtliche Zuverlässigkeitsüberprüfung gemäß § 8a Sprengstoffgesetz aktuell (< 1 Jahr) ist.

Bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

  • Ausweisdokument

  • Zeugnis über die Teilnahme am Fachkundelehrgang (Vorlage im Original)

  • Nachweis einer Haftpflichtversicherung bei Beantragung der Erlaubnis für pyrotechnische Gegenstände der Kategorien F3, F4 und FK-Salutböller

  • Bezahlung der Gebühren erfolgt bei Abholung (bar/EC-Karte):

    • Erteilung 80 €
    • zuzüglich Gebühren für sprengstoffrechtliche Zuverlässigkeitsüberprüfung mind. 45 € (Sofern diese anlassbezogen durchgeführt werden muss.)

Verlängerung einer Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz

Eine sofortige Bearbeitung kann nur erfolgen, sofern die letzte sprengstoffrechtliche Zuverlässigkeitsüberprüfung gemäß § 8a Sprengstoffgesetz aktuell (< 1 Jahr) ist.

Bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

  • Ausweisdokument

  • Erlaubnisheft

  • Nachweis einer Haftpflichtversicherung bei Beantragung der Erlaubnis für pyrotechnische Gegenstände der Kategorien F3, F4 und FK-Salutböller

  • Bezahlung der Gebühren erfolgt bei Abholung (bar/EC-Karte):

    • Verlängerung 55 €
    • zuzüglich Gebühren für sprengstoffrechtliche Zuverlässigkeitsüberprüfung mind. 45 € (Sofern diese anlassbezogen durchgeführt werden muss.)

Erweiterung einer Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz

Bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

  • Ausweisdokument

  • Erlaubnisheft

  • Nachweis einer Haftpflichtversicherung bei Beantragung der Erlaubnis für pyrotechnische Gegenstände der Kategorien F3, F4 und FK-Salutböller

  • Bezahlung der Gebühren erfolgt bei Abholung (bar/EC-Karte):

    • Erhöhung der Menge 60 € (im Rahmen der Verlängerung gebührenfrei)
    • Erweiterung um 1 Explosivstoff 80 € (im Rahmen der Verlängerung 60 €)
    • Erweiterung um 2 Explosivstoffe 100 € (im Rahmen der Verlängerung 80 €)

Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 Abs. 2 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz

Eine sofortige Bearbeitung kann nur erfolgen, sofern die letzte sprengstoffrechtliche Zuverlässigkeitsüberprüfung gemäß § 8a Sprengstoffgesetz aktuell (< 1 Jahr) ist.

Bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

  • Ausweisdokument

  • Bezahlung der Gebühren erfolgt bei Abholung (bar/EC-Karte):

    • Ausstellung 60 €
    • zuzüglich Gebühren für sprengstoffrechtliche Zuverlässigkeitsüberprüfung mind. 45 € (Sofern diese anlassbezogen durchgeführt werden muss.)

Kontakt

Julia Arzanov
Waffenwesen

Ordnungs- und Gewerberecht

Karl-Kellner-Ring 51
35576 Wetzlar

Kontakt

Laura Jahn
Waffenrecht

Ordnungs- und Gewerberecht

Karl-Kellner-Ring 51
35576 Wetzlar

Kontakt

Kerstin Schmeel
Fisch-, Jagd- und Sprengstoffwesen

Ordnungs- und Gewerberecht

Karl-Kellner-Ring 51
35576 Wetzlar