Bekanntmachungen
Hier finden Sie alle für den Lahn-Dill-Kreis relevanten Mitteilungen, die wir als kommunale Behörde von Amts wegen (auf der Grundlage von Gesetzen und Verordnungen) veröffentlichen müssen (= öffentliche Bekanntmachungen). Amtliche Bekanntmachungen sind typische Publikationen der öffentlichen Verwaltung. Die aktuellen Versionen finden Sie nachfolgend in chronologischer Reihenfolge.
Bekanntmachungen von Pfandversteigerungen
Die Vollstreckungsstelle des Lahn-Dill-Kreises versteigert Pfandsachen im Internet über www.zoll-auktion.de. Freigegebene Auktionen finden Interessierte unter Auktions-IDs, die an dieser Stelle aufgelistet sind. Im Moment liegen keine Angebote vor.
Amtliche Bekanntmachung nach § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG):
Wiederanbindung einer Teichanlage an das Gewässer Fleisbach in Form einer Hochflutmulde und naturnahe Erneuerung eines Querungsbauwerkes in der Germarkung Fleisbach, der Gemeinde Sinn
Die behördliche Vorprüfung nach § 7 Abs. 1 UVPG hat ergeben, dass durch das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen im Sinne des UVPG zu erwarten sind.
Wetzlar, den 30.09.2025
Der Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises
Der vollständige Wortlaut der Bekanntmachung kann hier eingesehen werden:
Bekanntmachung des Kreiswahlleiters
Feststellungen über das Ausscheiden und Nachrücken von Mitgliedern des Kreistages des Lahn-Dill-Kreises (Wahlperiode 2021-2026)
hier: Emely Green, Ralf Hofmann
Gemäß §§ 33 und 34 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der Fassung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 197), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 1. April 2025 (GVBl. 2025 Nr. 24), gebe ich bekannt:
Das Mitglied des Kreistages des Lahn-Dill-Kreises, Frau Emely Green, Hüttenberg, gewählt über den Wahlvorschlag der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE), hat schriftlich zum 8. September 2025 auf ihr Mandat verzichtet und scheidet zu diesem Zeitpunkt aus dem Kreistag aus. Als nächster noch nicht berücksichtigter Bewerber aus dem Kreiswahlvorschlag der GRÜNE rückt somit Herr Ralf Hofmann, Herborn, mit Wirkung ab dem 8. September 2025 in den Kreistag des Lahn-Dill-Kreises nach.
Gegen die Feststellungen des Kreiswahlleiters kann jeder Wahlberechtigte binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn mindestens 100 Wahlberechtigte unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Kreiswahlleiter, Karl-Kellner-Ring 51, 35576 Wetzlar, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden. Es ist anzugeben, gegen welche der o.g. Feststellungen der Einspruch gerichtet ist.
Wetzlar, den 20. August 2025
Der besondere Kreiswahlleiter für die Kommunalwahl
gez.
Ulrich JochemDer Bekanntmachung kann hier eingesehen werden:
Einladung zu den Fachausschüssen
- Sozialausschuss; Sitzung am Mittwoch, 27. August 2025
- Umweltausschuss; Sitzung fällt aus
- Bauausschuss; Sitzung fällt aus
- Bildungsausschuss; Sitzung fällt aus
- Haupt-, Finanz-, Wirtschafts- und Organisationsausschuss; Sitzung am Donnerstag, 4. September 2025
Öffentliche Bekanntmachung
Der Kreistag des Lahn-Dill-Kreises hat in seiner Sitzung vom 18. März 2024 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen. Diese wurde durch den Beschluss des Kreistages vom 31. März 2025 geändert.
Der vollständige Wortlaut der Haushaltssatzung und der aufsichtsbehördlichen Genehmigung der Haushaltssatzung 2025 können hier eingesehen werden:
Bekanntmachung des Kreiswahlleiters
Feststellungen über das Ausscheiden und Nachrücken von Mitgliedern des Kreistages des Lahn-Dill-Kreises (Wahlperiode 2021–2026)
hier: Heinz Rauber, Bärbel Rumpf-CloosGemäß §§ 33 und 34 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der Fassung vom 7. März 2005 (GVBI.I S. 197), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 1. April 2025 (GVBI. 2025 Nr. 24) gebe ich bekannt:
Das Mitglied des Kreistages des Lahn-Dill-Kreises, Herr Heinz Rauber, Lahnau, gewählt über den Wahlvorschlag der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD), hat schriftlich zum 30. Juni 2025 auf sein Mandat verzichtet und scheidet zu diesem Zeitpunkt aus dem Kreistag aus. Der darauffolgende noch nicht berücksichtigte Bewerber, Herr Yannick Konrad, Breitscheid, hat ebenfalls schriftlich erklärt, dass er auf sein Mandat verzichtet. Als nächste noch nicht berücksichtigte Bewerberin aus dem Kreiswahlvorschlag der SPD rückt somit Frau Bärbel Rumpf-Cloos, Hohenahr, mit Wirkung ab dem 1. Juli 2025 in den Kreistag des Lahn-Dill-Kreises nach.
Wetzlar, 13. August 2025
Der besondere Kreiswahlleiter für die Kommunalwahl
Ullrich Jochem
Der vollständige Wortlaut dieser Satzung kann hier eingesehen werden:
Amtliche Bekanntmachung nach § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG):
Umlegung des Griedelbachs im Zuge des Baus eines Regenrückhaltebeckens in Brandoberndorf, Gemeinde Waldsolms
Die behördliche Vorprüfung nach § 7 Abs. 1 UVPG hat ergeben, dass durch das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen im Sinne des UVPG zu erwarten sind.
Wetzlar, den 15.07.2025
Der Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises
Der vollständige Wortlaut der Bekanntmachung kann hier eingesehen werden:
Amtliche Bekanntmachung des Lahn-Dill-Kreises
Der Kreistag des Lahn-Dill-Kreises hat in seiner Sitzung vom 30. Juni 2025 die Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des Lahn-Dill-Kreises beschlossen. Der vollständige Wortlaut dieser Satzung kann im Internet unter www.lahn-dill-kreis.de/politik/kreisrecht eingesehen werden. Hinweis: Jede Person hat das Recht, die im Internet bekannt gemachte Satzung des Lahn-Dill-Kreises während der öffentlichen Sprechzeiten der Verwaltung in Papierform einzusehen und sich gegen Kostenerstattung entsprechende Ausdrucke fertigen zu lassen.
Wetzlar, 4. Juli 2025
Der Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises
Carsten Braun
Landrat
Öffentliche Bekanntmachung
Der Verwaltungsrat des Kommunalen Jobcenters Lahn-Dill hat in seiner Sitzung am 10.06.2025 den Jahresabschluss 2022 des Kommunalen Jobcenters Lahn-Dill gemäß § 114 Abs. 1 HGO beschlossen. Außerdem wurde die Entlastung des Vorstandes gemäß § 114 Abs. 1 HGO für das Haushaltsjahr 2022 erteilt. Der Jahresabschluss wird am 05. Juli 2025 unter www.jobcenter-lahn-dill.de für ein Jahr veröffentlicht.
Reiner Gail
VorstandDer vollständige Wortlaut der öffentlichen Bekanntmachung kann im Internet unter www.jobcenter-lahn-dill.de oder hier eingesehen werden:
Einladung zum Wahlvorbereitungsausschuss