Gesundheit

Gesundheit ist eines der höchst geschätzten Güter der Menschen.  Ihr Schutz und ihre Förderung ist die Aufgabe des Gesundheitsamtes unseres Landkreises.

Dazu zählen unter anderem die Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten, Maßnahmen zur Prävention und Gesundheitsförderung zu veranlassen und zu koordinieren sowie darüber zu wachen, dass die Anforderungen der Hygiene eingehalten werden. Unser Gesundheitsamt hat die Aufsicht über Einrichtungen und Berufe des Gesundheitswesens, führt amtsärztliche, ärztliche und zahnärztliche Untersuchungen durch und erstellt Zeugnisse und Gutachten.

Die Abteilung Gesundheit des Lahn-Dill-Kreises hat ihren Sitz im ehemaligen Friedrich-Zimmer-Krankenhaus in Herborn (Friedrich-Zimmer-Gesundheitszentrum) und ist darüber hinaus mit einer Außenstelle in der Wetzlar vertreten.

ÜBERSICHT

Ärztliche Gutachten

Hygiene & Infektion

Hygienebelehrung

Kinder & Jugendliche

Landärzte gesucht

Heilpraktiker

Kliniken & Ärzte

Vorsorge & Beratung

Verdienstausfall-
entschädigung

So finden Sie zu uns!

Im Gebäudekoplex des ehemaligen Friedrich-Zimmer-Krankenhauses in Herborn sind verschiedene Abteilungen des Lahn-Dill-Kreises und andere Institutionen untergebracht.

Achtung: Der ehemalige Haupteingang ist jetzt der Eingang des DRK-Pflegeheims. Wenn Sie hier jemanden besuchen wollen, sind Sie genau richtig. Wollen Sie allerdings zum Gesundheitsamt, müssen Sie einen anderen Eingang benutzen. Zur besseren Orientierung haben wir das Gebäude für Sie abgelichtet.

Außenansicht des Gesundheitsamtes - direkt hier und auch ganz in der Nähe finden Sie Parkplätze (Foto: LDK)

Gesundheitliche Beratung gemäß § 10 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG)

Bitte vereinbaren Sie mit uns telefonisch einen Termin.

Ansprechpartnerinnen:

  • Antje Koeppel

  • 06441 407-1621

  • Nina Hermann

  • 06441 407-1955

Die Beratung findet statt im

Gesundheitsamt Herborn

Die Kosten in Höhe von 44 Euro sind bar zu entrichten.

Sie arbeiten im Gesundheitswesen?

Dann haben Sie Anzeigepflicht!

Wer einen Beruf des Gesundheitswesens selbständig ausüben will oder wer Angehörige der Berufe des Gesundheitswesens beschäftigt oder beschäftigen will, muss den Beginn und das Ende dieser Tätigkeit innerhalb eines Monats dem zuständigen Gesundheitsamt mitteilen (§ 12 Abs. 1 S. 1 HGöGD).

Formulare und Anträge

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