Kfz-Zulassung

Seit dem 15. Juni 2020 können die Kfz-Zulassungsstellen des Lahn-Dill-Kreises in Wetzlar und Herborn-Burg nur mit einem voher vereinbarten Termin aufgesucht werden.

Der Service reduziert Wartezeiten und verbessert die Kundenzufriedenheit.

Kundinnen und Kunden werden herzlich gebeten, pünktlich zum vereinbarten Termin zu erscheinen: Bei mehr als 10 Minuten Verspätung muss der nächste Termin aufgerufen werden, um Wartezeiten für die Kundschaft zu vermeiden und den reibungslosen Ablauf nicht zu stören. Damit möglichst viele Kundinnen und Kunden die Chance erhalten einen Termin bei der Zulassungsstelle wahrzunehmen, sollen keine Doppel- oder Mehrfachtermine für das gleiche Anliegen vorgenommen werden.

ACHTUNG!

Besondere Einzelanliegen ohne Termin!

So funktioniert die Online-Terminvereinbarung

Direkt nach der Terminvereinbarung erhalten die Kundinnen und Kunden eine Bestätigungs-E-Mail. Diese E-Mail mit der dort enthaltenen Wartenummer muss mit zur Zulassungsstelle gebracht werden.

Für die fehlerfreie Nutzung der Online Terminverwaltung und der Darstellung aller Inhalte ist der Einsatz eines aktuellen Browsers erforderlich. Der Microsoft Internet Explorer erfüllt die Anforderungen an einen aktuellen Browser nicht mehr, so dass es beim Aufruf der Online- Terminverwaltung mit diesem Browser zu Darstellungs- und Funktionsfehlern kommen kann!

Für den Fall, dass ein Termin aus irgendwelchen Gründen doch nicht wahrgenommen werden kann, wird darum gebeten, den Termin online wieder zu löschen oder telefonisch abzusagen, damit der Termin anderweitig vergeben werden kann.

Wer nicht über Internet verfügt, kann telefonisch einen Termin unter der Telefonnummer 06441 407-2529 vereinbaren.

Bitte beachten:

  • Zulassungsvorgänge können nur bearbeitet werden, wenn die dazu notwendigen Unterlagen vollständig sind. Informationen dazu sind auf der Homepage des Lahn-Dill-Kreises hier zu finden.

  • Mit der Kfz-Versicherung ist die Gültigkeit der EVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) abzuklären – nur in diesem Fall ist die Zulassung möglich.

  • Bei Ungültigkeit der EVB oder Unvollständigkeit der Unterlagen kann die Zulassung nicht vorgenommen werden – ein neuer Termin bei der Behörde wird notwendig.

ACHTUNG – betrifft Online-An- und Abmeldung!!!

Sollten bei Ihrer Antragstellung Probleme auftreten oder Sie nach einem erfolgreichen Abschluss eines Zulassungsvorgangs nicht innerhalb der nächsten Tage die Ihnen angegebenen Zulassungsdokumente per Post erhalten, so bitten wir Sie dringend, mit unserer Hotline 06441 407-2529 Kontakt aufzunehmen.

(23. Oktober 2019)

Internetbezogene Zulassungsvorgänge

Ab 1. September 2023 tritt die 4. Stufe für die internetbezogenen Zulassungsvorgänge in Kraft.

Damit sind jetzt folgende Zulassungsvorgänge – auch für juristische Personen – online möglich:

  • Neuzulassungen
  • Wiederzulassung mit und ohne Halterwechsel
  • Umschreibungen mit und ohne Kennzeichenmitnahme
  • Anschriftenänderungen
  • Außerbetriebsetzungen
  • Zuteilung eines Saisonkennzeichens und / oder E-Kennzeichens

– Nur dann, wenn das Fahrzeug technisch verändert oder erstmals ein H-Kennzeichen erhalten soll, ist eine onlinebasierte Zulassung/ Umschreibung ausgeschlossen! –

Außerdem wird ab dem 1. September 2023 auch das sofortige Losfahren mit den ungestempelten Kennzeichen möglich. Hierfür wird direkt am Ende des Online-Zulassungsprozesses ein vorläufigen Zulassungsnachweises zum Download und Ausdrucken zur Verfügung gestellt, der dann im Fahrzeug gut lesbar zu hinterlegen ist.

Darüber hinaus ist eine Identifizierung des Antragstellers für eine Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs nicht mehr erforderlich. Für alle anderen Zulassungsvorgängen ist jetzt eine Identifizierung nicht nur wie bisher mit einem elektronischen Identitätsnachweis sondern auch zum Beispiel anhand eines Elster-Nutzungskontos möglich.

Im Online-Portal erhalten Sie weitere Infos zu den einzelnen Zulassungsvorgängen und werden Schritt für Schritt durch die einzelnen Erfassungsmasken geleitet.

Die Voraussetzungen und Informationen über die Nutzung der AusweisApp2 können auf der Homepage www.ausweisapp.bund.de eingesehen werden, zum Beispiel

Serviceleistungen der Zulassungsbehörde

Die Kfz-Zulassungsbehörde erbringt eine Vielzahl von Serviceleistungen rund um das Thema “Zulassung von Kraftfahrzeugen”.

Die am häufigsten angefragten Serviceleistungen, Anträge und Merkblätter finden Sie unter den nachfolgenden Rubriken – Sie können sich informieren und erfahren, welche Unterlagen Sie mitbringen müssen. Sollten Sie Ihr spezielles Anliegen hier nicht wiederfinden – nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wir helfen Ihnen gerne weiter.

Wenn Sie im Lahn-Dill-Kreis wohnen oder hier Ihren Firmensitz haben, können Sie bestimmte Vorgänge aus dem Bereich des Kfz-Zulassungswesen bei Ihrer Stadt oder Gemeinde beantragen und den Service der Rathauszulassung nutzen.

Einzelgenehmigungen gemäß § 13 EG-FGV bzw. Betriebserlaubnis gemäß § 21 StVZO

In 2009 wurden Hessen für die o.g. Genehmigungsverfahren Bündelungsbehörden in Marburg und Fulda errichtet. Der Lahn-Dill-Kreis bildet hier eine Ausnahme und stellt diesen Service für seine kreisansässigen Bürgerinnen und Bürger sowie für Unternehmen, die in seinem Kreisgebiet einen Firmenstandort haben, selbst zur Verfügung.

Ausführliche Informationen zu diesem Thema finden Sie direkt hier:

Unsere Öffnungszeiten

Zulassungsbehörde Wetzlar
Baumeisterweg 3
35576 Wetzlar

Montag: 07:30 Uhr – 12:00 Uhr & 13:30 Uhr – 15:00 Uhr
Dienstag: 07:30 Uhr – 12:00 Uhr
Mittwoch: 07:30 Uhr – 12:00 Uhr
Donnerstag: 07:30 Uhr – 12:00 Uhr & 13:30 Uhr – 17:00 Uhr
Freitag: 07:30 Uhr – 12:00 Uhr

Zulassungsbehörde Herborn-Burg
Junostraße 1f
35745 Herborn

Montag: 07:30 Uhr – 12:00 Uhr
Dienstag: 07:30 Uhr – 12:00 Uhr & 13:30 Uhr – 15:00 Uhr
Mittwoch: 07:30 Uhr – 12:00 Uhr
Donnerstag: 07:30 Uhr – 12:00 Uhr & 13:30 Uhr – 17:00 Uhr
Freitag: 07:30 Uhr – 12:00 Uhr

Unser Tipp für Sie:

Um unnötig lange Wartezeiten zu vermeiden, beachten Sie bitte unsere Öffnungs- bzw. Servicezeiten und meiden, wenn es sich zeitlich einrichten lässt, Brückentage und die Tage zum Quartalsende.

Personenbezogene Daten

Informationsblatt gemäß Artikel 13 Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO)

Formulare und Anträge

Formulare und Anträge

Kontakt

Zulassungsstelle Wetzlar

Baumeisterweg 3
35576 Wetzlar

06441 407-2529

06441 407-2903

kfz-zulassung@lahn-dill-kreis.de

Kontakt

Zulassungsstelle Herborn-Burg

Junostraße 1 f
35745 Herborn

06441 407-2529

06441 407-8080

kfz-zulassung@lahn-dill-kreis.de