Allgemeine Informationen finden Sie hier: Hessen hilft Ukraine | innen. hessen.de
Menschen aus der Ukraine können ihre Aufenthaltserlaubnis jetzt auch online beantragen, wenn sie sich im Lahn-Dill-Kreis aufhalten, ausgenommen ist die Stadt Wetzlar. Über das Portal germany4ukraine.de ist der Online-Antrag auch in ukrainischer Übersetzung zu finden.
Wenn Sie die Aufenthaltserlaubnis über die Ausländerbehörde des Lahn-Dill-Kreises beantragen möchten, (ohne Stadtgebiet Wetzlar), senden Sie bitte eine Mail an abh@lahn-dill-kreis.de und teilen Sie uns Folgendes mit:
Das Formular für die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis finden Sie hier. Füllen Sie es möglichst vollständig aus und fügen Sie es der Mail bei oder senden es uns per Post zu.
Nach Prüfung Ihrer Angaben und Dokumente senden wir Ihnen eine Bescheinigung zu bzw. erhalten Sie einen Termin zur persönlichen Vorsprache bei der Ausländerbehörde.
Bitte melden Sie sich bis dahin bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Einwohnermeldeamt an.
Für darüber hinausgehende Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Hotline 06441 407-1464.
Sollten Sie im Stadtgebiet Wetzlar wohnen, wenden Sie sich bitte an die Ausländerbehörde der Stadt Wetzlar. E-Mail: auslaenderbuero@wetzlar.de
Sie wollen finanzielle Unterstützung beziehen? Folgende Anträge des Kreis-Flüchtlingsbüros stehen Ihnen zur Verfügung. Diese können Sie herunterladen, ausdrucken, ausfüllen und eingescannt oder abfotografiert zurück an integration@lahn-dill-kreis.de senden.
Für Menschen, die sich derzeit im Nordkreis aufhalten:
Antrag auf finanzielle Unterstützung auf ukrainischer Sprache.
Für Menschen, die sich derzeit im Südkreis aufhalten:
Antrag auf finanzielle Unterstützung auf ukrainischer Sprache.
Für die Beantragung von Leistungen werden folgende Unterlagen benötigt:
Diese Unterlagen können eingescannt oder abfotografiert an die E-Mail-Adresse Integration@lahn-dill-kreis.de gesendet werden.
Außerdem gibt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales Tipps rund um Arbeit und Sozialleistungen in Deutschland, unter anderem auch in ukrainischer Sprache.
Wer Wohnraum anbieten möchte, kann dies weiterhin per E-Mail an integration@lahn-dill-kreis.de oder telefonisch unter 06441 407-1464 tun.
Bundesweit: Unterkunft Ukraine (unterkunft-ukraine.de)
Personen, die ukrainische Flüchtlinge privat untergebracht haben, können mit diesem Formular eine Kostenübernahme beantragen.
Mit dem Formular zur Wohnraumbörse können sie Wohnraum über den Lahn-Dill-Kreis für die privat untergebrachten Geflüchteten beantragen. Es kann ausgefüllt per E-Mail an integration@lahn-dill-kreis.de zurückgeschickt werden.
Mieten Geflüchtete aus der Ukraine eigenständig Wohnraum im Lahn-Dill-Kreis an und möchten, dass die Kosten dafür vom Flüchtlingsbüro übernommen werden, müssen die Kosten vor der Vertragsunterzeichnung vom Flüchtlingsbüro geprüft werden. Sind diese nicht angemessen, kann der Lahn-Dill-Kreis die Kosten dafür nicht übernehmen. Der zu prüfenden Mietvertrag wird per E-Mail an integration@lahn-dill-kreis.de geschickt.
Antworten zu häufig gestellten Fragen finden Menschen, die geflüchtete Menschen privat untergebracht haben, hier.
Viele wichtige Fragen und deren Antworten darauf sind in der Pressemitteilung "Privat Geflüchtete untergebracht? Was jetzt zu beachten ist" zu finden.
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) stellt auf der Hilfsplattform "germany4ukraine" Informationen auf deutscher, ukrainischer und englischer Sprache zur Verfügung.
Informationen zum Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) sind zu finden
beim Rhein-Main-Verkehrsbund (RMV) und bei der Deutschen Bahn.
Weiterführende Informationen sind zu finden unter Hilfe für ukrainische Flüchtlinge (zugportal.de)
Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration stellt hier Informationen zum Corona-Virus auf verschiedenen Sprachen zur Verfügung.
Weitere Informationen bietet das Robert-Koch-Institut (RKI).
Informationen zur Corona-Schutzimpfung auf ukrainischer Sprache sind zu finden unter Lahn-Dill-Kreis - Impfen.
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) informiert des Weiteren umfassend über wichtige Impfungen für geflüchtete Menschen und Asylsuchende.
Auch das RKI bietet Infos zu den Impfungen sowie einen Impfkalender in 21 verschiedenen Sprachen.
Rettungsdienst: 112
Giftnotruf: +493019240
Ärztlicher Bereitschaftsdienst 116 117
RKI - Flucht und Gesundheit - Antworten auf häufig gestellte Fragen
RKI - Flucht und Gesundheit - Migration und Gesundheit
BMG - Migration und Gesundheit - Infomaterial
Wichtig: Hilfsangebote und Sachspenden können im Ankunftszentrum und den Erstaufnahmeeinrichtungen aus organisatorischen und hygienischen Gründen leider nicht abgegeben werden.
Wenn Sie Sachspenden abgeben oder anderweitig Ihre Hilfe anbieten möchten, finden Sie hier eine Übersicht möglicher Anlaufstellen.
Bundesinnenministerium - Fragen und Antworten zur Einreise aus der Ukraine (bund.de)
FAQ Aufenthaltsrecht für Menschen aus der Ukraine - netzwerk-iq
Ukraine | Handbook Germany (deutsch)
Ukraine | Handbook Germany (ukrainisch)
WIR - Quarteera /// Russian-speaking Queer in Germany
Hotline / Generalkonsulat der Ukraine in Frankfurt am Main:
+4916091361782
+4917623228951
Fachdienst Zuwanderung und Integration / Fachdienst Sozialarbeit
Karl-Kellner-Ring 51
35576 Wetzlar
06441 407-1464 (Hotline)
integration@lahn-dill-kre...
Hotline / Generalkonsulat der Ukraine in Frankfurt am Main:
+49 160 91361782
+49 176 23228951