31.05.2022 | 15:36

Woher kommt finanzielle Unterstützung?

Geflüchtete aus der Ukraine haben ab Juni Anspruch auf Grundsicherung

Foto: Lahn-Dill-Kreis

Foto: Lahn-Dill-Kreis

Menschen, die vor dem Krieg in der Ukraine Zuflucht im Lahn-Dill-Kreis gefunden haben, können ab Juni Grundsicherung (Arbeitslosengeld II) beantragen. Damit entfällt für diejenigen, die bereits offiziell registriert sind und einen Bescheid des Kommunalen Jobcenters Lahn-Dill in Wetzlar (KJC) erhalten haben, der Gang zum Flüchtlingsbüro, um Geld nach dem Asylbewerberleistungsgesetz vom Landkreis zu erhalten. Stattdessen ist nun das KJC zuständig.

Was müssen registrierte Ukrainerinnen und Ukrainer bis zum 1. Juni 2022 erledigen?
Diejenigen, die bereits im Lahn-Dill-Kreis registriert sind und finanzielle Unterstützung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten haben, haben diese Information schon bekommen. Sie müssen nicht selbst aktiv werden. Das Jobcenter kontaktiert die Menschen aus der Ukraine derzeit, die der Fachdienst Zuwanderung und Integration dem Jobcenter bereits als Fall übergeben hat. Außerdem unterstützen die Mitarbeitenden des Jobcenters Ehrenamtliche mit Informationsveranstaltungen. Alle wichtigen Fragen und Antworten zu diesem sogenannten Rechtskreiswechsel sind zudem auf der Seite des Jobcenters unter https://bit.ly/jobcenterldk zusammengefasst – auch in ukrainischer, englischer sowie russischer Sprache.

Wo müssen sich privat Ankommende registrieren?
Wer noch nicht offiziell im Lahn-Dill-Kreis registriert ist und ab 1. Juni 2022 Grundsicherung über das Kommunale Jobcenter erhalten möchte, sollte sich zunächst beim Einwohnermeldeamt seiner aktuellen Gemeinde oder Stadt anmelden. Ukrainerinnen und Ukrainer, die in Wetzlar leben, gehen danach zur Ausländerbehörde der Stadt Wetzlar, um von dort eine Fiktionsbescheinigung zu erhalten. Wer in einer anderen Kommune des Lahn-Dill-Kreises lebt, wendet sich an die Ausländerbehörde des Kreises in Wetzlar. Diese sendet nach Erhalt der Anträge die Fiktionsbescheinigungen sowie einen Termin, um sich persönlich zu registrieren, per Post zu. Sind diese beiden ersten Schritte erfolgt und die Fiktionsbescheinigung liegt vor, sind Ukrainerinnen und Ukrainer berechtigt, Grundsicherung zu erhalten. Um die Zeit bis zur Genehmigung des Antrags zu überbrücken, können die Menschen Leistungen aus dem Bereich Asyl beziehen. Das wird wiederum über das Flüchtlingsbüro des Lahn-Dill-Kreises geregelt.

Wo bekommen Menschen aus der Ukraine das Geld ausgezahlt?
Wichtig ist, dass die Menschen, die die Grundsicherung in Anspruch nehmen möchten, eigenständig ein Bankkonto eröffnen. Darauf wird das Geld dann monatlich eingezahlt. Die Verbraucherzentrale gibt Tipps, worauf Geflüchtete bei der Eröffnung eines Basis-Kontos achten sollten: https://bit.ly/basicbankaccount. Erste wichtige Tipps gibt es von der Verbraucherzentrale dazu auch auf Ukrainisch unter https://bit.ly/basicinformationua.

Wie ist die medizinische Versorgung geregelt?
Wer Grundsicherung erhält, darf Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung werden. Welcher Krankenkasse sie beitreten, dürfen die Menschen frei wählen. Damit entfällt für Ukrainerinnen und Ukrainer der Gang ins Flüchtlingsbüro, um von dort einen Krankenschein zu bekommen. So wie um ein Bankkonto, müssen sich die geflüchteten Menschen auch um eine Krankenversicherung kümmern. Ausnahme hier ist, wenn beim ersten Termin im Jobcenter noch keine Krankenversicherung vorliegt, können die Mitarbeitenden diese bei der Wunsch-Krankenkasse der Ukrainerinnen und Ukrainer anmelden.

Schnelle Hilfe und Kontaktmöglichkeiten:
Das Flüchtlingsbüro des Lahn-Dill-Kreises ist weiterhin telefonisch erreichbar unter der Hotline 06441 407 1464: montags, dienstags, mittwochs und freitags 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr und donnerstags von 7:30 Uhr bis 16 Uhr. Fragen können auch per E-Mail an integration@lahn-dill-kreis.de gerichtet werden. Das Flüchtlingsbüro im Karl-Kellner-Ring 19-21 in Wetzlar ist montags, dienstags, mittwochs und freitags von 9 bis 12 Uhr sowie donnerstags von 13:30 bis 16 Uhr geöffnet. Am Standort in Dillenburg, Berliner Straße 42, ist das Flüchtlingsbüro montags, dienstags und freitags von 9 bis 12 Uhr sowie donnerstags von 13:30 bis 16 Uhr geöffnet.
Das Kommunale Jobcenter ist erreichbar per Mail info@jobcenter-lahn-dill.de und telefonisch unter 06441 2107 0, montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr; montags, dienstags und mittwochs von 14 bis 16 Uhr und donnerstags von 14 bis 17 Uhr. In Wetzlar befindet sich das KJC in der Eduard-Kaiser-Straße 38. In Dillenburg ist es in der Wilhelmstraße 18 und 22 zu finden.

Hintergrund zum Wechsel:
Dass Menschen aus der Ukraine ab dem 1. Juni 2022 keine Leistungen mehr nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, sondern Grundsicherung (Arbeitslosengeld II) über das Kommunale Jobcenter, geht auf eine Gesetzesänderung des Bundes zurück. Am 27. Mai 2022 ist das Gesetz verabschiedet worden. Für einen guten Übergang wurde eng mit regionalen Akteuren zusammengearbeitet. Mittlerweile sind die Daten von rund 1500 anspruchsberechtigten Ukrainerinnen und Ukrainer von den Mitarbeitenden des Jobcenters in deren System übertragen.