24.10.2022 | 12:27

Fragen nach verschärften Corona-Regeln gehen beim Kreis ein

Bundes- und Landesverordnungen regeln Schutzmaßnahmen

Für den Lahn-Dill-Kreis regeln Bundes- und Landesverordnungen die Schutzmaßnahmen gegen das Corona-Virus. Foto: Lahn-Dill-Kreis

Für den Lahn-Dill-Kreis regeln Bundes- und Landesverordnungen die Schutzmaßnahmen gegen das Corona-Virus. Foto: Lahn-Dill-Kreis

Wetzlar/Dillenburg/Herborn (ldk): Wird es wieder zu einer Maskenpflicht kommen? Wird die Personenzahl bei Veranstaltungen erneut beschränkt? Wie sieht es in Restaurants aus? Unter anderem diese Fragen zur Verschärfung der Corona-Regeln in Herbst und Winter erreichen die Kreisverwaltung dieser Tage immer häufiger. Die nachfragenden, besorgten Bürgerinnen und Bürger hoffen darauf, dass die Schutzmaßnahmen gegen Covid-19 wieder straffer werden.

„Uns als Landkreis fehlt im Moment die Handhabe, eigene Allgemeinverfügungen zu erlassen. Die Schutzmaßnahmen gegen das Corona-Virus sind durch das Bundes- und das Landesgesetz geregelt“, sagt Landrat Wolfgang Schuster. Das bedeutet: Solange sich die Corona-Lage im Lahn-Dill-Kreis nicht von der Landes- beziehungsweise Bundeslage unterscheidet und Besonderheiten aufweist, kann es keine kreisbezogenen, verschärften Schutzmaßnahmen geben.

Durch die letzte Änderung des Infektionsschutzgesetzes hat der Bund besondere Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von Covid-19 geregelt. Unter § 28 wird es den Ländern ermöglicht, weitere Maßnahmen zu treffen. Von dieser Möglichkeit hat das Land Hessen durch den Erlass der Coronavirus-Basisschutzmaßnahmenverordnung (CoBaSchuV) Gebrauch gemacht.

Der Landkreis macht auf § 1 der CoBaSchuV aufmerksam, in dem es unter anderem um die erhöhte Achtsamkeit der Bürgerinnen und Bürger geht. Es geht um die Eigenverantwortung:

Jede Person ist angehalten, sich so zu verhalten, dass sie sich und andere keinen unangemessenen Infektionsgefahren aussetzt. Die allgemeinen Empfehlungen zu Hygiene und Tragen einer medizinischen Maske, insbesondere in Innenräumen und in Gedrängesituationen, sollen eigenverantwortlich und situationsangepasst berücksichtigt werden. Bei persönlichen Begegnungen mit Menschen, für die bei einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf besteht, ist besondere Vorsicht walten zu lassen; eine vorsorgliche Testung wird empfohlen.

„Uns ist es wichtig insbesondere auch Veranstaltungsverantwortliche zu sensibilisieren. Jeder Veranstalter sollte deutlich sichtbar auf die allgemeinen Empfehlungen zu Hygiene und zum Tragen von Masken hinweisen“, sagt Schuster deutlich. „Auch ist zu überlegen, wie mit Veranstaltungen mit vielen Menschen bei geringen Abständen in Innenräumen umzugehen ist. Das Infektionsrisiko ist dort enorm erhöht. Im Sinne der Solidarität dürfen Veranstalter gerne kreativ werden, um durch ihre Ideen aktiv zur Eindämmung der Verbreitung von Covid-19 beizutragen“, schließt der Landrat ab.