08.08.2022 | 13:56

Jetzt finanzielle Unterstützung für das neue Schuljahr sichern

Schülerinnen und Schüler können Anträge auf BAföG beim Lahn-Dill-Kreis stellen

Jetzt finanzielle Unterstützung nach dem BundesAusbildungsförderungsGesetz beantragen. Foto: Lahn-Dill-Kreis

Die BAföG-Stelle des Lahn-Dill-Kreises weist darauf hin, dass Anträge für das Schuljahr 2022/2023 von den Schülerinnen und Schülern frühzeitig gestellt werden sollten.

Eine recht­zeitige Antragstellung ist Voraussetzung für eine zügige Bearbeitung und schnelle Leis­tungsgewährung. Die BAföG-Stelle des Lahn-Dill-Kreises ist für Schülerinnen und Schüler zuständig, deren Erzie­hungsbe­rechtigte ihren ständigen Wohnsitz im Lahn-Dill-Kreis haben. Ob ein tatsächlicher Anspruch auf BAföG besteht, hängt jedoch von unterschiedlichen Faktoren ab. Neben der Frage, ob die besuchte Schule dem Grunde nach förderungsfähig ist, spielt unter anderem auch das Einkommen der Eltern eine wichtige Rolle.

Zu erwähnen ist noch, dass das Höchstalter für eine Beantragung von Leistungen nach dem BAföG auf 45 Jahre angehoben wird.

Nähere Auskünfte zum Antragsverfahren und über mögliche Ansprüche erhalten Sie bei der BA­föG-Stelle des Lahn-Dill-Kreises, Karl-Kellner-Ring 51, 35576 Wetzlar oder telefonisch un­ter den Rufnummern 06441 / 4071462 oder 1463. Ergänzende Informationen sowie die erforderlichen Antragsunterlagen finden Sie zudem unter der www.bafoeg-hessen.de sowie über die App www.bafög-direkt.de.

Chancen auf Ausbildungsförderung könnten Besucherinnen und Besucher folgender Ausbildungsstätten haben:

Ausbildungsstättenart

Wohnung bei

den Eltern

Wohnung nicht bei den Eltern

¨    weiterführende, allgemeinbildende Schulen – ab der Klasse 10 – sowie Fachoberschulen (Zugangs­voraussetzung: ohne abgeschlossene Berufsaus­bil­dung)

 

EURO 632,00

¨    Berufsfachschulen

EURO 262,00 *)

EURO 632,00

¨    Fachschulen, deren Besuch ohne abgeschlossene Berufsausbildung möglich ist

 

EURO 262,00

 

EURO 632,00

¨    Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abend­realschulen**) und Fachoberschulen (mit ab­geschlos­sener Berufsausbildung***)

 

EURO 474,00

 

EURO 736,00

¨    Fachschulen (mit abgeschlossener Berufsausbil­dung), Abendgymnasium und Kollegs

 

EURO 480,00

 

EURO 781,00

*)            sofern ein berufsqualifizierender Abschluss vermittelt wird

**)          ab dem 3. Semester

***)       keine Gültigkeit für „Mischklassen“