12.11.2021 | 10:08

Schwänzekupieren bei Ferkeln künftig verboten

Schweinehalter müssen bis 30. November 2021 Tierhalter-Erklärung einreichen

Schwänzekupieren ist bei Ferkeln künftig verboten (Foto: taxzi von Getty Images pro via canva.com)

Schwänzekupieren ist bei Ferkeln künftig verboten (Foto: taxzi von Getty Images pro via canva.com)

Auf Grundlage eines Erlasses des Agrarministeriums vom Juni 2019 ist das Schwänzekupieren bei Ferkeln im Sinne des Tier- und Verbraucherschutzes in Zukunft grundsätzlich verboten und kann EU-weit nur in ausführlich begründeten Einzelfällen genehmigt werden.

Alle landwirtschaftlichen Schweinehalterinnen und -halter des Lahn-Dill-Kreises sind nun aufgefordert, eine Tierhalter-Erklärung und gegebenenfalls benötigte Anhänge (Risikoanalyse und Checkliste) an das Kreis-Veterinäramt in Herborn zu senden. Dies gilt auch für den Fall, dass nur eine geringe Stückzahl an Tieren oder ausschließlich unkupierte Tiere gehalten werden. Die benötigten Dokumente sind unter www.lahn-dill-kreis.de/veterinäramt_formulare einsehbar und sollen bis zum 30. November 2021 beim Veterinäramt auf postalischem oder elektronischem Wege eingehen. Eine fehlende Rückmeldung kann auch ohne Erinnerungsschreiben mit einem Bußgeldverfahren geahndet werden.

Wie sind die Dokumente auszufüllen?

Wichtig ist für alle Halter insbesondere das Ausfüllen der Tierhaltererklärung:

Halten Sie kupierte Tiere, müssen Sie die Option 1 und 2 wählen.

Bei Option 2. definieren Sie, ob Kupierbedarf aufgrund von Verletzungen besteht (a), oder ob der Erzeugerbetrieb kupiert, Sie also bereits kupierte Tiere beziehen (b). Die Risikoanalyse und Checkliste sind zwingend auszufüllen, wenn Sie kupierte Tiere halten. Sollte im Aufzuchtbetrieb kupiert werden, ist eine Tierhaltererklärung des jeweiligen Aufzuchtbetriebes hinzuzufügen.

Wenn sie keine kupierten Tiere halten, ausreichend Beschäftigung und Auslauf bieten und keine Einzelhaltung betreiben, reicht das Ausfüllen der Tierhaltererklärung mit der Option 3. völlig aus. In beiden Fällen ist die Tierhaltererklärung (und gegebenenfalls benötigte Zusatzdokumente) jährlich einzureichen.

Für weitere Informationen und individuelle Anliegen stehen die Mitarbeitenden des Kreis-Veterinäramtes unter veterinaeramt@lahn-dill-kreis.de oder der Telefonnummer 06441 407-7711 zur Verfügung. Antworten auf häufig gestellte Fragen sowie weitere Informationen zum Thema finden Interessierte unter https://www.lahn-dill-kreis.de/buergerservice/veterinaeramt/tierschutz/kupierverbot-bei-schweinen/