Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Personen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben oder wegen einer bestehenden Erwerbsminderung auf Dauer ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln decken können, haben einen Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel des Zwölften Buchs Sozialgesetzbuch (SGB XII).

Um prüfen zu können, ob für Sie ein solcher Anspruch besteht, ist ein Antrag erforderlich. Den Antrag sowie die Anlage Datenschutz und das Mietangebot / Mietbescheinigung finden Sie unten bei „Formulare & Anträge“.

Ihre Antragsangelegenheit können Sie gerne telefonisch mit Ihrer zuständigen Sachbearbeiterin bzw. Ihrem zuständigen Sachbearbeiter besprechen. Die Zuständigkeit richtet sich nach Ihrem gewöhnlichen Aufenthaltsort:

  • Für die Städte/Gemeinden Aßlar, Bischoffen, Braunfels, Ehringshausen, Greifenstein, Hohenahr, Hüttenberg, Lahnau, Leun, Schöffengrund, Solms und Waldsolms ist unsere Verwaltungsstelle in Wetzlar zuständig.
  • Für die Städte/Gemeinden Breitscheid, Dietzhölztal, Dillenburg, Driedorf, Eschenburg, Haiger, Herborn, Mittenaar, Siegbach und Sinn ist unsere Verwaltungsstelle in Dillenburg zuständig.

Sie können die ausgefüllten Antragsunterlagen auch bei der Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes abgegeben. Bei fachlichen Fragen zu Ihrer Antragsangelegenheit bitten wir Sie jedoch, Kontakt mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Lahn-Dill-Kreises aufzunehmen.

Formulare und Anträge

Formulare und Anträge

Kontakt

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Wetzlar

Karl-Kellner-Ring 51
35576 Wetzlar

06441 407-1407

grundsicherung-wz@lahn-dill-kreis.de

Kontakt

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Dillenburg

Wilhelmstraße 16-20
35683 Dillenburg

06441 407-1407

grundsicherung-dill@lahn-dill-kreis.de