Wohngeld

Wohngeld wird als Mietzuschuss (für Mieterinnen und Mieter) oder als Lastenzuschuss (für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer) an einkommensschwache Haushalte gezahlt, um bei der Deckung der Wohnkosten zu helfen.

Um prüfen zu können, ob für Sie ein solcher Anspruch besteht, ist ein Antrag erforderlich. Den Antrag sowie die Anlage Datenschutz finden Sie unten über „Downloads“.

Ihre Antragsangelegenheit können Sie gerne telefonisch mit Ihrer zuständigen Sachbearbeiterin bzw. Ihrem zuständigen Sachbearbeiter besprechen. Die Zuständigkeit richtet sich nach Ihrem Wohnort.

Wenn Sie einen Erhöhungsantrag stellen wollen, nutzen Sie die folgenden Links:

Erhöhungsantrag Mietzuschuss

Erhöhungsantrag Lastenzuschuss

Wohngeld-Plus-Reform 2023

Ab Januar 2023 steht das “Wohngeld Plus” zur Verfügung, das unter anderem hohe Energiepreise abfedern soll. Ausführliche Hinweise zur Wohngeld-Plus-Reform 2023 finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen:

Wohngeld-Plus-Reform 2023

Ab Januar 2023 steht das “Wohngeld Plus” zur Verfügung, das unter anderem hohe Energiepreise abfedern soll. Ausführliche Hinweise zur Wohngeld-Plus-Reform 2023 finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen:

  • Die Verwaltungsstelle in Wetzlar ist für diese Städte und Gemeinden zuständig:

    • Aßlar
    • Bischoffen
    • Braunfels
    • Ehringshausen
    • Greifenstein
    • Hohenahr
    • Hüttenberg
    • Lahnau
    • Leun
    • Schöffengrund
    • Solms
    • Waldsolms
  • Die Verwaltungsstelle in Dillenburg ist für diese Städte und Gemeinden zuständig:

    • Breitscheid
    • Dietzhölztal
    • Dillenburg
    • Driedorf
    • Eschenburg
    • Haiger
    • Herborn
    • Mittenaar
    • Siegbach
    • Sinn
Kreiskarte des Lahn-Dill-Kreises mit seinen 23 Städten und Gemeinden.
  • Die Verwaltungsstelle in Wetzlar ist für diese Städte und Gemeinden zuständig:

    • Aßlar
    • Bischoffen
    • Braunfels
    • Ehringshausen
    • Greifenstein
    • Hohenahr
    • Hüttenberg
    • Lahnau
    • Leun
    • Schöffengrund
    • Solms
    • Waldsolms
  • Die Verwaltungsstelle in Dillenburg ist für diese Städte und Gemeinden zuständig:

    • Breitscheid
    • Dietzhölztal
    • Dillenburg
    • Driedorf
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    • Haiger
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    • Mittenaar
    • Siegbach
    • Sinn
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Formulare und Anträge

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Kontakt

Wohngeld - Wetzlar

Karl-Kellner-Ring 51
35576 Wetzlar

06441 407-1407

wohngeld@lahn-dill-kreis.de

Kontakt

Wohngeld - Dillenburg

Wilhelmstraße 16-20
35683 Dillenburg

06441 407-1407

wohngeld-dill@lahn-dill-kreis.de