Kinder in Kindertageseinrichtungen, Schüler und Schülerinnen in allgemeinbildenden oder berufsbildenden Schulen können eine besondere Unterstützung erhalten, wenn sie mit ihren Eltern eine der folgenden Leistungen erhalten:
Auch Geringverdiener können bei der Erstberatung des Kommunalen Jobcenters einen Anspruch prüfen lassen.
Die Leistungen werden längstens für den Zeitraum gewährt, für den SGB II/Wohngeld/Kinderzuschlag/SGB XII oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bewilligt wurden bzw. bis zum Schuljahresende.
Füllen Sie für jedes Kind ein Formular aus. Sie können mehrere Leistungen gleichzeitig auswählen.
Arbeitslosengeld II (Harz IV)-Empfänger beantragen die Leistungen dem Grunde nach mit dem Antrag auf Arbeitslosengeld II (Ausnahme: Lernförderung). Das Formular mit der ausgewählten Leistung senden Sie je nach Wohnort an:
Kommunales Jobcenter Lahn-Dill
Eduard-Kaiser-Str. 38
35576 Wetzlar
oder
Kommunales Jobcenter Lahn-Dill
Wilhelmstr. 16-22
35683 Dillenburg
Bezieher von Wohngeld, Kinderzuschlag, Leistungen nach dem SGB XII oder dem Asylbewerberleistungsgesetz senden das Formular je nach Wohnort an den
Lahn-Dill-Kreis
Abteilung Soziales und Integration
Karl-Kellner-Ring 51
35576 Wetzlar
oder
Lahn-Dill-Kreis
Abteilung Soziales und Integration
Wilhelmstraße 16-22
35683 Dillenburg
oder
Stadt Wetzlar
Sozialamt
Ernst-Leitz-Str. 30
35578 Wetzlar
Heidrun Lohberger
Koordination Bildung und Teilhabe
Karl-Kellner-Ring 51
35576 Wetzlar
06441 407-1406
06441 407-1083
bildung-teilhabe@lahn-dil...